Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Ein gewichtiger Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Südliche Zeller Straße“ war das zweizeilige Bauvorhaben Zeller Str. 52, welches aufgrund seiner übergroßen Betonversiegelung unter Beseitigung des alten Baumbestands zu massiven Protesten in der Nachbarschaft geführt hat und welches mittlerweile überwiegend als städtebauliche Fehlentwicklung angesehen wird.

Planungsziel ist der Erhalt einer einzeiligen Bebauung entlang der Zeller Straße an denjenigen Bereichen, wo dies aus naturschutzrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Gründen möglich ist. 
Zugleich soll die Abstandsflächensatzung und die ÖBV 2020 in der Fassung der 1. Änderung vom 05.05.2021 Planungsgrundlage sein. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Nachbargemeinde Icking und ist auch dort noch überwiegend von einer auf­ge­lockerten Villenstruktur geprägt. Im Südosten grenzt das künftige Plangebiet an den Außenbereich an.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Stoiber und Herr Blomeyer erscheinen zur Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Das Büro AGL -Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung / Institut für ökologische Forschung- wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:06 Uhr