Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses - Widmung der Käthe-Kruse-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

ie Käthe-Kruse-Straße wurde zur Erschließung des Baugebiets im Bereich des Bebauungsplans Nr. 3b „Nördlich der Zechstraße“ neu von der Gemeinde gebaut und im Jahr 2011 fertiggestellt. Die Straße wird als Ortsstraße genutzt und muss nach der ordnungsgemäßen Herstellung gewidmet werden. Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (vgl. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Die Käthe-Kruse-Straße ist daher gem. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG zu widmen. 

Diskussionsverlauf

Herr Zattler fragt nach, ob der Gemeinde zu die spätere Widmung Vorteile, wie etwa die Mineralölsteuerbeteiligung für das gemeindliche Straßennetz entgangen sind.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass es sich um einen Einzelfall handelt und alle anderen Ortsstraßen gewidmet sind.

Beschluss

Die Käthe-Kruse-Straße (Fl.Nrn. 1195/2, 163/1 und 1194/3 wird von der Abzweigung aus der Zechstraße bis zur Einmündung der Jahnstraße und bis zur Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 163/0 auf einer Länge von ca. 223 m und einer durchschnittlichen Breite von ca. 7 m gem. Art. 6 und 46 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:06 Uhr