Einladung zur Bürgerversammlung am 17.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Tagesordnung:

  • Begrüßung

  • Rechenschaftsbericht durch den Ersten Bürgermeister Christian Fürst
  • Vorstellung der neuen Klimaschutzmanagerin Eva Kellner

  • Grußwort LRA München

  • Sicherheitsbericht der Polizei Grünwald

  • Diskussion

Gem. Art. 18 GO können Bürger Anträge, die in der Versammlung behandelt werden sollen, bis spätestens 10.11.2021 bei der Gemeinde schriftlich einreichen. 

Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schäftlarn sind herzlich zur Bürgerversammlung eingeladen. 

Wir weisen auf folgende Maßnahmen hin:
Ab Betreten der Versammlungsräumlichkeit müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen an Tischen, wenn dort der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Für Redebeiträge kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten werden Redebereiche ausgewiesen, an denen der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt an, ob die Bürgerversammlung, trotz der Antwort des Landratsamtes München, mit der 3 G Regelung stattfinden kann. Die Gemeindeverwaltung könnte dies im Rahmen des Hausrechts beschließen.

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Bürgerversammlung nicht mit der 3 G Regelung durchgeführt wird, da kein Bürger von der Bürgerversammlung ausgeschlossen werden darf. Er weist weiter daraufhin, dass diesbezüglich auch innerhalb des Landratsamtes München unterschiedliche Meinungen herrschen.

Herr Blomeyer fügt an, dass er unter diesen Bedingungen nicht an der Bürgerversammlung teilnehmen kann.

Datenstand vom 14.02.2024 17:06 Uhr