Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss hat in der Sitzung vom 22.11.2021 dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans betreffend die Grundstücke Aufkirchner Str. 13 bis Aufkirchner Str. 17 nebst Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre empfohlen.
Das rund 8767 m2 große Plangebiet grenzt im Nordwesten an den Bebauungsplan Nr. 42 "Fl.Nr. 153/5, An der Aufkirchner Straße" in Hohenschäftlarn an und umfasst die bebauten Hanggrundstücke Fl. Nrn. 217/0, 219, 220, 222/4 und 222 in Hohenschäftlarn, welche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan angrenzend an die Aufkirchner Straße als Wohnbauflächen dargestellt sind und hangabwärts südöstlich als Grünfläche dargestellt sind:
Die Aufkirchner Straße verläuft auf einem Höhenrücken, welcher etwa 25m bis 40m über dem südlich gelegenen Talraum liegt und als Teil einer würmeiszeitlichen Moräne etwa parallel zum Einschnitt des Isartals verläuft. Von der Aufkirchner Straße aus ist ein weiter Blick nach Süden möglich. Gleichfalls ist die Hangkante von der gesamten Tallage und der gegenüberliegenden Eiszeitmoräne sichtbar.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn wird die Zielsetzung verfolgt, die städtebauliche Entwicklung der bestehenden sowie künftig zulässigen Nutzungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der naturräumlichen Situation (u.a. topografische Wirkung der Hangkante Richtung Süden) planerisch zu ordnen. Zu diesem Zweck sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Stellung baulicher Anlagen sowie von Gestaltungsvorgaben getroffen werden.
Diskussionsverlauf
Es erscheinen Frau Reitinger und Herr Saur.
Herr Waldherr regt an, den Planungsumgriff um Grundstücke Aufkirchner Str. 19 bis Aufkirchner Str. 23 zu erweitern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn. Der Umgriff des Plangebiets soll die Grundstücke Aufkirchner Str. 13 bis einschließlich Aufkirchner Str. 23 umfassen.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 17:13 Uhr