[Abgesetzt] Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nrn. 217/0, 219, 220, 222/4 und 222 (Aufkirchner Str. 13 bis 17) in Hohenschäftlarn den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Aufkirchner Str. II“ aufzustellen. 

Anlass der Aufstellung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn wird die Zielsetzung verfolgt, die städtebauliche Entwicklung der bestehenden sowie künftig zulässigen Nutzungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der naturräumlichen Situation (u.a. topografische Wirkung der Hangkante Richtung Süden) planerisch zu ordnen. Zu diesem Zweck sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Stellung baulicher Anlagen sowie von Gestaltungsvorgaben getroffen werden.
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.
Auswirkungen
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen:
  • Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen.
  • erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Diskussionsverlauf

Hinweis: Die Behandlung von TOP 6 - Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn wurde abgesetzt, weil aufgrund der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben Aufkirchner Str. 13 keine Notwendigkeit für den Erlass einer Veränderungssperre besteht.

Datenstand vom 14.02.2024 17:13 Uhr