Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresgewinnes des Wirtschaftsjahres 2019 der Gemeindewerke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö beschliessend 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresverlust, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Ist ein Jahresverlust fünfmal vorgetragen, so ist durch Gemeinderatsbeschluss im 6. Jahr über die endgültige Behandlung zu entscheiden. Entsprechende Gewinne sind analog der allgemeinen Rücklage zu zuführen.

Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2019 beträgt 182.077,16 € und wurde bereits mit den Verlusten der Jahre 2015 und 2016 verrechnet (Gemeinderat 22.07.2020 Top 6).
Es besteht ein noch nicht verbuchter Restgewinn in Höhe von 34.745,19 €.
Weitere Verlustvorträge sind nicht vorhanden, deshalb soll der Restbetrag der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses vom 01.12.2021 den verbleibenden Restbetrag des Wirtschaftsjahres 2019 in Höhe von 34.745,19 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:13 Uhr