Die Wasser- und Abwassergebühren wurden letztmals zum 01.01.2018 festgesetzt.
Die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung wurde durch den Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt.
Das Gutachten vom BKPV liegt seit 16.11.2021 vor.
In der Anlage wird das Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnungen detailliert dargestellt.
Der Kalkulationszeitraum erstreckt sich auf 9 Jahre, 5 Jahre Nachkalkulation (2017-2021) und 4 Jahre Vorauskalkulation (2022-2025).
Gemäß Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen etwaige Kostenunter- und Kostenüberdeckungen in einem Zeitraum bis zu höchstens vier Jahre ausgeglichen werden.
Wasserversorgung:
Die Nachkalkulation der Jahre 2017 bis 2021 ergibt aufgrund vieler Sanierungen (z.B. Rohrbrüche) und der Hochbehältersanierung eine Unterdeckung von ca. 222.000 €.
Bei der Nachkalkulation wurden die Rückbaukosten des Flachbrunnens in Höhe von ca. 192.000 € nicht berücksichtigt, da der Brunnen seit Jahrzehnten nicht mehr zur Wasserversorgung genutzt wurde und somit die Kosten nicht von der jetzigen Generation der Gebührenzahler getragen werden müssen.
Bei der Vorkalkulation der Jahre 2022 bis 2025 wurden Zukunftsinvestitionen (Generalsanierungen des Rohrleitungsnetzes) mit jährlich ca. 300.000 € und der Wasserverbund mit Icking mit einmalig 350.000 € berücksichtigt.
Der Unterhalt des Versorgungsnetzes (z.B. Rohrbrüche) wurden mit jährlich 100.000 € angesetzt.
Der Rückbau des alten Pumpenhauses am Isarhang wurde, analog dem Flachbrunnen, nicht berücksichtigt.
Die Gemeinde Schäftlarn erhebt in der Wasserversorgung nach BGS-WAS § 10 seit 01.01.2018 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,64 €/m³ entnommenen Wassers und eine Grundgebühr von 36,80 €/Jahr beim hauptsächlich verwendeten Wasserzähler.
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Verbrauchsgebühr von 1,87 €/m³ (netto), die Gebühr steigt somit um 0,23 €/m³ entnommenen Wassers.
Vergleich mit Nachbarkommunen:
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Preis je m³
(Netto)
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Grundgebühr
Standard - Zähler
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Satzung
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Icking / Dorfen
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2022
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Egling
(Beitragssatzung für Verbesserung und Erneuerung)
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1,34 €
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60,00 €
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2021
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Starnberg
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1,28 €
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78,00 €
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2018
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Straßlach-Dingharting
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1,45 €
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45,60 €
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2021
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Wolfratshausen
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1,60 €
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keine
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2021
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Schäftlarn IST
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1,64 €
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36,80 €
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2018
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Baierbrunn
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1,69 €
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12,78 €
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2020
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Schäftlarn NEU
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1,87 €
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36,80 €
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2022
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Berg
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1,90 €
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45,00 €
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2021
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Münsing
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1,94 €
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67,34 €
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2021
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MITTELWERT
(ohne Schäftlarn)
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1,72 €
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34,14 €
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2020-2021
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ACHTUNG! Der Vergleich mit Nachbarn ist schwierig (örtliche Gegebenheiten, Zustand der Betriebseinrichtungen usw.)
Abwasserbeseitigung:
Die Nachkalkulation der Jahre 2017 bis 2021 ergibt aufgrund nicht durchgeführter Sanierungsarbeiten bei Schmutzwasserkanälen eine Überdeckung von ca. 267.000 €.
Bei der Vorkalkulation wurden Zukunftsinvestitionen wie die Generalsanierungen des Regenüberlaufbeckens mit ca. 240.000 € und jährlich durchschnittlich ca. 75 T€ für Investitionen berücksichtigt.
Der Unterhalt der Kläranlage und der Pumpwerke wurde mit jährlich mit ca. 225 T€ kalkuliert.
Der Unterhalt des Kanalnetzes wurde mit jährlich ca. 90 T€ angesetzt.
Die Gemeinde Schäftlarn erhebt in der Abwasserbeseitigung nach BGS-EWS § 10 seit 01.01.2018 Einleitungsgebühren in Höhe von 3,20 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,04 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser und eine Grundgebühr von 36,80 €/Jahr beim hauptsächlich verwendeten Wasserzähler.
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Einleitungsgebühr von 3,40 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,24 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser, die Gebühr steigt somit um 0,20 €/m³ eingeleitetes Abwasser.
Vergleich mit Nachbarkommunen:
Kommune
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Schmutzwasser
je m³ (Netto)
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Mischwasser
je m³ (Netto)
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Nieder-schlags-wasser
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Grundgebühr
Standard - Zähler
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Satzung
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Baierbrunn
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2,10 €
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0,31 € (pro m² x 1,0234/Jahr)
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keine
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2019
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Straßlach-Dingharting
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2,30 €?
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61,20 €
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2021
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Egling
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2,40 €
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keine
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2021
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Schäftlarn IST
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3,04 €
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3,20 €
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36,80 €
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2018
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Wolfratshausen
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3,20 €
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|
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keine
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2021
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Schäftlarn NEU
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3,24 €
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3,40 €
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36,80 €
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2022
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Berg; Münsing; Starnberg
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3,26 €
3,60 €
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0,99 €
1,12 € (pro m²/Jahr)
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keine
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2018
2022
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ACHTUNG! Ein Vergleich ist schwierig (örtliche Gegebenheiten, Zustand der Betriebseinrichtungen, Art der Entwässerung, Zusatzkosten Niederschlagswasser usw.)
Straßenentwässerung:
Bei der Kalkulation der Straßenentwässerung wurde sich bei der Aufteilung der Kosten auf die Grundstücksentwässerung und die Straßenentwässerung an den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für die Beitragskalkulation entwickelt hat, orientiert. Der Anteil der Straßenentwässerung kann dabei nur annäherungsweise ermittelt werden.
Von den Schmutzwasserkanälen ist kein Straßenentwässerungsanteil abzusetzen, weil diese Kanäle ausschließlich der Grundstücksentwässerung dienen.
Die kalkulatorischen Kosten der Kläranlage wurden entsprechend der unterschiedlichen Funktion des jeweiligen Anlagenteils der Straßenentwässerung zugeordnet.
Bei Anlagenteilen, die ausschließlich der Schmutzwasserreinigung dienen, wurde kein Straßenentwässerungsanteil abgesetzt.
Die Betriebskosten der Kläranlage wurden verursachungsgerecht zugeordnet.
Im Nachkalkulationszeitraum waren durchschnittlich rund 73.500 € / Jahr an Einnahmen bei der Straßenentwässerung zu verbuchen.
Straßen-entwässerung:
(7000.1112)
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2017:
172.732 €
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2018:
49.437 €
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2019:
47.536 €
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2020:
45.268 €
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2021:
52.820 €
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Mittelwert:
73.558,60 €
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Im Vorkalkulationszeitraum wurden durchschnittlich rund 58.500 € / Jahr kalkuliert.
Straßen-entwässerung:
(7000.1112)
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2022:
54.644 €
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2023:
60.492 €
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2024:
58.643 €
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2025:
61.064 €
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Mittelwert:
58.710,75 €
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Schlussbemerkung:
Für die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 KAG).
Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).
Die Prognosen über die Entwicklung der Sach- und Personalkosten, der kalkulatorischen Kosten sowie die Entwicklung der gebührenpflichtigen Wassermengen enthalten die bei Vorschaurechnungen üblichen Unabwägbarkeiten.
Alternativ Gebührenanpassung:
Alternativ kann über eine Anpassung der Grundgebührensätze nachgedacht werden.
IST-Grundgebühr // NEUE-Grundgebühr
Wasser: Die Grundgebühren decken rund 10%, bei Erhöhung rund 13% des gesamten Gebührenbedarfs.
Abwasser: Die Grundgebühren decken rund 6%, bei Erhöhung rund 8% des gesamten Gebührenbedarfs.
(Die Grundgebühr darf bis zu etwa 50% des gesamten Gebührenaufkommens betragen).
Entscheidung:
Wasser:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Verbrauchsgebühr von 1,87 €/m³ (netto), die Gebühr steigt somit um 0,23 €/m³ entnommenen Wassers.
Alternativ:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei erhöhten Grundgebührensätzen eine Verbrauchsgebühr von 1,79 €/m³ (netto), die Gebühr steigt somit um 0,15 €/m³ entnommenen Wassers.
Abwasser:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Einleitungsgebühr von 3,40 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,24 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser, die Gebühr steigt somit um 0,20 €/m³.
Alternativ:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei erhöhten Grundgebührensätzen eine Einleitungsgebühr von 3,32 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,16 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser, die Gebühr steigt somit um 0,12 €/m³.
In der Werkausschusssitzung am 01.12.2021 wurde einstimmig beschlossen, die Grundgebühren nicht anzuheben. Der Werkausschuss ist der Meinung, die Abrechnung soll möglichst verbrauchsbezogen erfolgen. Das heißt, der der mehr Wasser verbraucht bzw. Abwasser einleitet, soll auch mehr bezahlen.