Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Verbrauchsgebühr)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.12.2021 das Ergebnis der Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnung des BKPV vom 11.11.2021 für den Zeitraum 2022 bis 2025 zur Kenntnis genommen.
Der Werkausschuss hat beschlossen, dem Gemeinderat die Erhöhung der Abwassergebühr auf 3,40 € (vorher 3,20 €) je Kubikmeter eingeleitetes Misch- und 3,24 € (vorher 3,04 €) je Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser bei unveränderten Grundgebühren ab 01.01.2022 zu empfehlen.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-EWS) vom 19.12.2013 ist entsprechend in § 10 zu ändern.
In der Anlage ist der Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-EWS) vom 07.12.2021 beigefügt.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Ertl.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnung des BKPV vom 11.11.2021 zur Kenntnis und folgt der Empfehlung des Werkausschusses, die Abwassergebühr in Höhe von 3,40 € je Kubikmeter Mischwasser und 3,24 € je Kubikmeter Schmutzwasser bei unveränderten Grundgebühren ab dem 01.01.2022 festzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 07.12.2021 als Satzung. Der Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 07.12.2021 ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 17:13 Uhr