Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Einfamilienhaus, Aufkirchner Straße 54, Fl.Nr. 235/4, BA 2021/28


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.10.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als WR (reines Wohngebiet) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 „südlich des Steinberges, nördlich der Aufkirchner Straße und westlich des Ortskerns“ in Hohenschäftlarn.
Geplant ist ein Anbau an das bestehende Einfamilienhaus als Querbau. Das Gebäude soll im Erdgeschoss um ein Esszimmer mit 17,3 m² und im 1. Obergeschoss um ein Eltern- und Ankleidezimmer mit 26,9 m² erweitert werden. Die GFZ beträgt nach Angaben des Planers 0,37 und die GRZ 0,18 und bleibt somit im Rahmen des Bebauungsplans. Es werden drei Stellplätze nachgewiesen.
Für die Überschreitung der Baugrenze durch den Erweiterungsbau, die Errichtung einer extensiv begrünten Flachdachgarage und die Grundrissform werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (F. 3.1 Garagen sind in Dachneigung und Deckungsmaterial dem Hauptgebäude anzugleichen. F3.2 Bei Zusammenbau auf der Grundstücksgrenze ist die Dachneigung, Trauf- und Firsthöhe sowie das Deckungsmaterial anzugleichen.) und eine Abweichung von § 4 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung beantragt (Baukörper von Hauptgebäuden sind mit rechteckiger Grundfläche herzustellen).
Im Bebauungsplan sind entlang der Aufkirchner Straße drei zu erhaltende Bäume festgesetzt. Gem. Freiflächenplan sind diese Bäume nicht vorhanden, es werden jedoch auf dem Grundstück drei Bäume entsprechend der Pflanzenliste nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Abweichungen und Befreiungen wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen und Befreiungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:18 Uhr