Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Hang 33, Fl.Nr. 1741/2 in Neufahrn, BA 2021/30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 
Geplant ist der Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Die notwendigen Stellplätze werden mit einer Doppelgarage und einem Stellplatz nachgewiesen.
Beantragt wird die Abweichung von § 2 der Stellplatzsatzung zum Verzicht für den Nachweis des Besucherstellplatzes.
Die nördliche Abstandsfläche liegt zum Teil auf der privaten Zufahrtsstraße, die Bauherren sind Miteigentümer der Straße.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der Abweichung von der Stellplatzsatzung für den Verzicht auf Errichtung eines zusätzlichen Besucherstellplatzes wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:18 Uhr