Grundsatzentscheidungen bezüglich Klimaschutz-Fördermöglichkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 20.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 20.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat bereits im Jahr 2013 ein Klimaschutzkonzept erstellt, welches durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert worden ist. Dadurch hat die Gemeinde kein Anrecht auf weitere Bundes-Fördermittel für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts bzw. eine nachfolgende Förderung für Umsetzungsbegleitung. 
Da ohne Förderung die Gemeinde für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts ebenso Kosten für externe Dienstleistungen insbesondere für IST- und Potenzialanalysen, Prozess- und Workshopbegleitung. etc. einzuplanen hat und auch die Personalkapazität der Klimaschutzmanagerin an die Erstellung des Konzepts stark gebunden wäre, wurde grundsätzlich recherchiert, welche weiteren sinnvollen Fördermöglichkeiten es im Bereich Klimaschutz gibt, von welchen die Gemeinde Schäftlarn profitiert. 
Um die aktuellen Möglichkeiten darzustellen, folgt ein Fachvortrag von der Klimaschutzmanagerin.
Grundsätzlich ist es möglich Förderungen für die Erstellung eines externen Energiekonzepts, Klimaschutzkonzepts, Energienutzungsplans oder eines Klimaanpassungskonzepts zu beantragen. Zudem gibt es die Möglichkeit über das Förderprogramm Energiecoaching_Plus Beratungsleistungen eines Energieberaters gefördert zu bekommen. 
Bei Energiekonzepten werden vor allem Liegenschaften untersucht, die relevant für den Energieverbrauch sind. Es werden konkrete energetische Maßnahmen aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsprüfung empfohlen und als Handlungskonzept dargestellt.
Durch die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (KSK) wird eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Kommunen entwickelt. Durch eine Bestandsanalyse für Handlungsfelder wie öffentliche Liegenschaften, private Haushalte, Unternehmen, Mobilität, Abwasser und Abfall werden Potenziale für Energieeffizienz, Energieeinsparmöglichkeiten und den Ausbau erneuerbarer Energien zum verminderten CO2-Ausstoß für die Gemeinde Schäftlarn ausgewiesen. Anhand dieser Potenziale werden konkrete Maßnahmen erarbeitet. Durch ein gefördertes externes Konzept ist es im Nachgang möglich, eine Förderung für eine Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen zu beantragen. Dies ist für das Konzept aus dem Jahr 2013 nicht mehr möglich, da aktuell eine Frist von drei Jahren für die Beantragung einer Folgeförderung gilt. Bei einer Beantragung der Förderung für ein neues Klimaschutzkonzept muss insbesondere begründet werden, warum eine Neukonzeptionierung sinnvoll ist. 
Ein Energienutzungsplan (ENP) ist ein informelles kommunales Planungsinstrument, vergleichbar mit einem Flächennutzungsplan, bezüglich Energie. Es werden die Bestandssituation und die Potenziale für energetische Projekte dargestellt. Es werden energetische umsetzungsorientierte Maßnahmen ausgewiesen. Durch ein gefördertes externes Konzept ist es im Nachgang möglich, eine Förderung für eine Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen zu beantragen.
In einem Klimaanpassungskonzept werden klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigt (z. B. Planen und Bauen, Straßenunterhalt, öffentliche Gebäude, Ver- und Entsorgung, Bevölkerungsschutz, Gewässer 3. Ordnung). Unter anderem wird die Ausgangssituation bewertet durch aktuelle Informationen bezüglich Klimafolgen (Starkregenereignisse, Trockenheit, Hitze, Sturm etc.). Es werden zudem mögliche Anpassungsvorhaben und Maßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit und Realisierbarkeit aufgezeigt.  
Das Programm Energiecoaching_Plus unterstützt Gemeinden bei der Umsetzung von energetischen Projekten (Effizienz, Einsparungen, Erneuerbare Energien) mit individueller Beratung durch einen Energiecoach. Beispielsweise kann bei Projekten wie Schulung von Gebäudeverantwortlichen und -nutzern (Nutzer-/Hausmeisterschulung), Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Energie(-effizienz), Energetischen Sanierung und Optimierung kommunaler Liegenschaften, Einführung eines kommunalen Energiemanagements etc. unterstützt werden.
Mögliche Kosten nach Abzug der Förderung wurden anhand der Förderquoten geschätzt. Aufgrund der Gemeindegröße ist jedoch von geringeren Kosten auszugehen. 
Förderungsmöglichkeiten
Förderungen
Geschätzte Kosten nach Abzug der Förderung
Umsetzungs-begleitung, Zuwendungs-höchstgrenze
Energiekonzept
< 50 %, Zuwendung max. 50.000 €
50.000 €

Klimaschutzkonzept
< 70 %, Zuwendung max. 100.000 €
40.000 €
Max. 500.000 €
Energienutzungsplan
< 70 %

Max. 40.000 €
Klimaanpassungskonzept
< 70 %, Zuwendung max. 100.000 €
40.000 €
Max. 1.000.000 €
Energiecoaching_Plus
Zuwendung max. 10.000 € zu 100 %



Da ohne Förderung die Gemeinde für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts ebenso Kosten für externe Dienstleistungen insbesondere für IST- und Potenzialanalysen, Prozess- und Workshopbegleitung etc. (ca. 50.000 €) einzuplanen hat, empfiehlt die Verwaltung eine Förderung zu beantragen. 
Da bereits durch das Kommunale Energieeffizienz-Netzwerk (KEEN) Energiekonzepte für einige Liegenschaften erstellt wurden und durch das Umsetzungsprogramm ++ am landkreisweiten Energienutzungsplan mitgearbeitet wird, empfiehlt die Verwaltung eine Förderung für ein externes Klimaschutzkonzept zu beantragen. Zusätzlich empfiehlt die Verwaltung, sich nach der Fertigstellung eines Klimaschutzkonzepts mit dem Thema Förderungen bezüglich Klimaanpassungskonzepte zu beschäftigen.  

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer spricht sich eher für die Erstellung eines Energiekonzeptes aus, jedoch befürwortet er auch die Erstellung eines externen Klimaschutzkonzeptes.
Weiter fügt er an, dass Klimaanpassung ein wichtiges Thema sei und dass diese Thematik über die Gemeindewerke angegangen werden sollte.
Der Erste Bürgermeister stimmt zu und teilt mit, dass dies mit dem Leiter der Gemeindewerke besprochen wird. Nach Entscheidungsfindung wird der Werkausschuss darüber informiert.

Beschluss

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Förderung für ein externes Klimaschutzkonzept zu beantragen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen. Zusätzlich soll sich nach der Fertigstellung eines Klimaschutzkonzepts mit dem Thema Förderungen bezüglich Klimaanpassungskonzepte beschäftigt werden.


  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:26 Uhr