Vorberatung und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werkausschusses, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö beschliessend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresverlust, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Ist ein Jahresverlust fünfmal vorgetragen, so ist durch Gemeinderatsbeschluss im 6. Jahr über die endgültige Behandlung zu entscheiden.

Der Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2013 beträgt 313.109,97 € und wurde bereits mit dem Jahresgewinn aus 2018 in Höhe von 137.825,02 € teilweise ausgeglichen.
Der noch verbleibende Verlustvortrag aus 2013 beläuft sich auf 175.284,95 € welcher durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden kann.
Die allgemeine Rücklage bezifferte sich zum 31.12.2018 auf 1.351.252,44 € und die zweckgebundene Rücklage auf 7.231.260,28 €. Das Stammkapital beträgt unverändert 400.000,00 €.

Die   Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 bereits gebucht, jedoch der entsprechende Beschluss nicht gefasst.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes erkundigt sich wie es sein kann, dass jetzt ein Beschluss für das Jahr 2013 notwendig wird. Herr Kiendl erklärt, dass der Gewinn aus dem Jahr 2018 mit dem Verlust des Jahres 2013 verrechnet wurde. Der dann noch offene Restverlust aus dem Jahr 2013 hätte somit 2018 durch Beschluss der Rücklage entnommen werden müssen. Dies ist auch geschehen, nur der zugehörige Beschluss wurde nicht gefasst.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den verbleibenden Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2013 in Höhe von 175.284,95 € aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:28 Uhr