Bestellung eines Prüfers für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werkausschusses, 07.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 07.03.2022 ö beschliessend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss 2021 ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV ist sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:29 Uhr