Antrag CSU-Fraktion auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Eltern zur Beschaffung von Mehrwegwindeln


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2022 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat in der Sitzung des Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 12.04.2021 beantragt, dass der Gemeinderat beschließen möge die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Schäftlarner Eltern, auf Antrag zur Erstbeschaffung von Mehrwegwindeln in Höhe von 50 Euro pro Kind zu gewähren. Als Begründung wurde angeführt, dass pro Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durchschnittlich zwischen 4000 und 6000 Einwegwindeln verbraucht würden. Der Zuschuss könnte daher die Umwelt schonen und zur finanziellen Entlastung der Eltern beitragen. 
Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an Schäftlarner Eltern zur Erstbeschaffung von Mehrwegwindeln durchgeführt werden kann.
Daraufhin wurde ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung erstellt. Hierzu wurde eine Information für die Eltern und ein Antragsformular erarbeitet (siehe Anlagen).  Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge soll organisatorisch beim Bürgerbüro angesiedelt werden.  
Entsprechende Haushaltsmittel für den Zuschuss wurden für das Jahr 2022 und die Folgejahre auf Haushaltsstelle 1114/7180 eingeplant. 

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer schlägt vor, dass im Rahmen der Verteilung von Geschenken für Neugeborene auf den Windelzuschuss hingewiesen werden könnte.

Herr Saur ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines jeweils einmaligen Zuschusses zur Hälfte des Kaufpreises i. H. v. max. € 50,- pro Kind auf Antrag für die Erstbeschaffung von Mehrwegwindeln für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Konzept umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:15 Uhr