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Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 21.02.2022 ö 8

Sachverhalt

Herr Waldherr bittet darum, dass künftig die Bauwerberdaten in den RIS-Unterlagen für die Gemeinderatsmitglieder nicht mehr geschwärzt werden sollen. 

Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz hat sich dazu im 29. Tätigkeitsbericht 2019 (unter der Geltung der DSGVO) folgendermaßen geäußert:

Auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG i.V.m. Art. 52 Abs. 1 Satz 1 GO sind in der Tagesordnung bei der Behandlung von Bauanträgen regelmäßig der Bauort (Straße und Hausnummer oder Flurstücksnummer) und die Art des Bauvorhabens zu nennen. 

„Darüber hinaus kann regelmäßig auch der Name der Bauherrin beziehungsweise des Bauherrn genannt werden, da die mit der Veröffentlichung der Tagesordnung und der Behandlung in öffentlicher Sitzung verbundene Kontrollfunktion - beispielsweise im Hinblick auf eine mögliche Ungleichbehandlung - ansonsten nicht ausgeübt werden kann. Nicht erforderlich ist jedoch die Bekanntgabe eines vom Bauort abweichenden Wohnortes der Bauherrin oder des Bauherrn. Bei Identität von Bau- und Wohnort bleibt die Veröffentlichung des Bauorts zulässig.

Soll die Tagesordnung zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung auch im Internet, etwa auf der Homepage der Gemeinde, veröffentlicht werden, ist auch ein für die Ausübung der Kontrollfunktion im obigen Sinne erforderlicher Name wegzulassen beziehungsweise zu anonymisieren, soweit dies für die Information der Öffentlichkeit nicht ausnahmsweise zwingend erforderlich ist. Diese Einschränkung beruht darauf, dass das Kommunalrecht lediglich eine ortübliche Bekanntmachung fordert und der Wirkungskreis der Gemeinde örtlich begrenzt ist.“

Ergebnis: Es begegnet bei der Behandlung von Bauanträgen in datenschutzrechtlicher Hinsicht keinen Bedenken, wenn die ausschließlich den Gemeinderatsmitgliedern intern im RIS zur Verfügung stehenden Bauwerber- und Architektendaten zur Ausübung der Kontrollfunktion künftig nicht mehr anonymisiert dargestellt werden.
 

Datenstand vom 14.02.2024 14:20 Uhr