Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses, Kirchberg, Fl.Nr. 291/6, BA 2022/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 21.03.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses als Anbau an die bestehende Remise. Die notwendigen vier Stellplätze werden in der bestehenden Garage und als offener Stellplatz nachgewiesen. Die Stellplätze des Bestandsgebäudes Starnberger Straße 66 werden mit sechs Stellplätzen nachgewiesen.  
Für die Übernahme der Abstandsflächen liegt die Zustimmung des Nachbarn (Fl.Nr. 291/0) vor.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer und Herr von Hoyos erscheinen zur Sitzung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:21 Uhr