Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit einer zweiten Wohneinheit (hier: zusätzlicher Balkon auf der Nordostseite und Fassadenänderung), Kurzweg 4, Fl.Nr. 251/2, BA 2022/6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohngebiet dargestellt und liegt im rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan „nördlich des Steinbergs“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Im Nachgang zum genehmigten Bauvorhaben soll an der Nordostseite ein weiterer Balkon als untergeordnetes Bauteil mit den Abmessungen 2,80 x 1,00 m innerhalb des Baufensters angebracht werden. Die Fassadengestaltung im Dachgeschoss und der Dachgeschossgrundriss wurden entsprechend angepasst.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:21 Uhr