Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Doppelgarage in Wohnnutzung, Starnberger Straße 128 in Neufahrn, Fl.Nr. 1711/10, BA 2022/8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 21.03.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage in Wohnnutzung für die Errichtung von zwei Kinderzimmern, einem Elternschlafzimmer und eines Bades.
Beantragt wird die Abweichung von der Garagen-/Stellplatzsatzung, da durch die Umnutzung der Garage sechs oberirdische Stellplätze geschaffen werden sollen. Der Bau einer Tiefgarage ist wegen der vorhandenen Bebauung nicht möglich, die Außenanlagen werden durch den zusätzlichen Stellplatz nicht verändert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Garagen-/Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:21 Uhr