Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes, Wolfratshauser Str. 77, Fl.Nr. 1407/3, BA 2022/15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes.
Im Gebäude sind gem. Eingabeplan drei Wohneinheiten vorhanden. Zudem befindet sich im Erdgeschoss noch eine Praxis für Psychotherapie. Ein Stellplatznachweis ist nicht vorhanden. Die Abstandsflächen sind im Plan nicht eingezeichnet.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos wirft die Frage auf, ob das Nebengebäude nicht verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO errichtet werden könnte. Seitens der Verwaltung wird entgegnet, dass auch für ein verfahrensfreies Vorhaben auf Antrag ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden könne und das Vorhaben jedenfalls als abstandsflächenfreies Vorhaben nach Art. 6 Abs. 7 BayBO anzusehen wäre. 

Herr von Hoyos ist der Auffassung, dass aufgrund der nicht fristgerechten Vorlage der maßgeblichen Planunterlagen eine hinreichende Vorbereitung der Mitglieder des Bauausschusses nicht möglich gewesen wäre und die Eingabeplanung überdies Unstimmigkeiten aufweist (Außentreppe nicht im Katasterplan dargestellt, Aufschlüsselung des umbauten Raums durch das Nebengebäude fehlt, Abstandsflächenberechnung etc.). 

Auf Antrag von Herrn von Hoyos wird die Behandlung des Bauantrags ohne formelle Beschlussfassung auf die kommende Sitzung vertagt.

Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr