Tektur des Bauantrags zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage, Zeller Str. 52, Fl.Nr. 1597/2, BA 2019/21 T1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Tektur wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungs­ausschusses am 22.11.2021 beraten und einstimmig abgelehnt. Entsprechend der Ortstermine wurde nun die Planung entsprechend geändert. Beantragt wird die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung aufgrund der Maueranlage, Verlängerung des Parkplatzes und der Abböschung des Geländes.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt nach, ob der natürliche Geländeverlauf verändert wird.

Herr von Hoyos merkt an, dass die glatten Sichtbetonflächen nicht zum ortsbildtypischen Erscheinungsbild gehören würden und ein „Abstocken“ deutlich gefälliger wirken würde.

Frau Keller entgegnet, dass Sichtbetonwände durchaus auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet vorzufinden seien. Allerdings soll die Verwaltung prüfen, ob ein „Stocken“ ggf. nicht künftig in der ÖBV vorgegeben werden kann.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr