Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn; Beratung und Billigung des Satzungsentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26.01.2022 mit 18:0 Stimmen den Erlass einer Einbeziehungs­satzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn beschlossen.
Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt:
Mit Bescheid vom 28.02.1978 wurde auf dem Grundstück Flnr. 336 der Neubau einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bestehend aus Scheune, Schweine-, Rinderstall, Dungstätte und Jauchegrube baugenehmigt. Geplant ist der Abbruch des landwirtschaft-lichen Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und landwirt-schaftlicher Maschinenhalle.

Mit der Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn, hat sich der Bau-, Planungs- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2021 im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und landwirtschaftlicher Maschinenhalle befasst. Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss hat dem Gemeinderat den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB empfohlen und mit 8:0 Stimmen beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe einer zu erlassenden Einbeziehungssatzung in Aussicht gestellt werden kann.

Der Satzungsentwurf sieht auf der Grundlage des Bestandsgebäudes sowie des Vorbescheids­­antrags ein Baufenster mit den Abmessungen 18m x 11m vor. Es sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Als Wandhöhe werden 6,20m und als Firsthöhe 9,00m festgesetzt. Dies sind im Rahmen der beabsichtigten Errichtung einer Maschinenhalle sachgerechte Höhenfestsetzunen. Weiterhin enthält der Satzungsentwurf zur Ortsrandeingrünung Festsetzungen von Flächen mit Pflanzbindung.

Diskussionsverlauf

Herr  Dr. Ruhdorfer fragt nach, ob auch die Wegeflächen  (Flnrn. 335/1 und 336/3) in der Einbeziehungssatzung festgesetzt werden sollten. Die Verwaltung erläutert, dass im Hinblick auf den eingeschränkten Regelungsumfang einer Einbeziehungssatzung von einer diesbezüglichen Festsetzung abgesehen werden könne, da im künftigen Baugenehmigungsverfahren die Erschließung ohnehin durch die Bestellung eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechts gesichert werden müsse.

Beschluss

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn in der Fassung vom 27.04.2022 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr