Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage, Weiherweg 2, Fl.Nr. 292/0, BA 2022/18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11 „nördlich der Aufkirchenerstraße und westlich der Starnberger Straße“. 
Geplant ist der Neubau einer Doppelgarage. Beantragt wird die isolierte Befreiung vom im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster für die Garage. Die Doppelgarage soll in Holzständerbauweise mit einem Satteldach mit 25° Dachneigung erfolgen. Die Außenverschalung der Garage wird aus Holz (weiß) hergestellt.
Beantragt wird die isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze für Garagen, da die Garage als Grenzbebauung als Fortführung der Lärmschutzwand erstellt werden soll. Weiterhin wird die isolierte Befreiung von der Festsetzung 13.4 beantragt, da die Garage mit 40 cm Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden soll und somit nur 40 cm statt 60 cm Dachüberstand aufweisen kann.
Die Dacheindeckung wird dem Hauptgebäude angepasst.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer erkundigt sich nach der Dacheindeckung des Hauptgebäudes. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass diese Bestandssituation wiederspiegelt.

Beschluss

Den beantragten isolierten Befreiungen zur Errichtung der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:39 Uhr