Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau/Ausbau des Dachgeschosses und Anbau Erdgeschoss, Wangener Weg 9, Hohenschäftlarn, Fl.Nr. 313/10, BA 2022/20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Gewerbegebiet (GE) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12 „für das Gewerbegebiet nördlich der Starnberger Straße (St2071) und westlich des Wangener Wegs“ – 1. Änderung.
Geplant ist der Umbau und Ausbau des Dachgeschosses und Anbau im Erdgeschoss. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss wird wie bisher weiter genutzt. Es entsteht eine weitere Wohneinheit im 1. Obergeschoss und die bestehende Wohneinheit wird erweitert.
Eine entsprechende Voranfrage wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 19.04.2021 beraten und für die Varianten 4 und 4a das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Beantragt werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:

  1. Überschreitung der max. Wandhöhe (Festsetzung A 3.2: max. 4,30 m)
Begründung: Durch den Umbau wird die Wandhöhe überschritten. Im Umgriff des Bebauungsplans würden bereits Abweichungen in Bezug auf die Wandhöhe genehmigt (z.B. Am Wagnerfeld 2+4).
  1. Überschreitung der max. zulässigen Anzahl an Vollgeschossen (Festsetzung A 3.4: I)
Begründung: Durch den Umbau wird ein zweites Vollgeschoss auf dem bestehenden Baukörper errichtet. Im Umgriff des Bebauungsplans würden bereits Abweichungen in Bezug auf die Vollgeschosse genehmigt (z.B. Am Wagnerfeld 2+4).
  1. Überschreitung der max. Grundfläche von Einzelbaukörpern (Festsetzung B 2.1: max. 600 m²)
Begründung: Minimale Überschreitung, da die Grundfläche des Einzelbaukörpers eine Fläche von 615 m² aufweist. Im Umgriff des Bebauungsplans sind bereits Gebäude mit deutlich größerer Grundfläche vorhanden (z.B. Am Wagnerfeld 2+4+5).
  1. Überschreitung der GRZ (Festsetzung A 2.4 = 0,4)
Begründung: Bei einer Grundstücksfläche von 1554 m², sind somit 621,6 m² für die GRZ 1 möglich und zusätzliche 310,8 m² für die GRZ 2. Im Falle des Wangener Weges 9, wird diese geringfügig überschritten mit einer Fläche von 687,2 m² für die GRZ 1. Im Gegenzug wird dafür die zulässige GRZ 2 mit 210,61 m² deutlich unterschritten. Trotz der geringfügigen Überschreitung fügt sich das Gebäude gut in den Kontext der gebauten Umgebung ein. Zudem kann so die bestehende Terrasse (Holz) erhalten bleiben.
  1. Dacheindeckung (Festsetzung B 2.9: Pfannendeckung im Erscheinungsbild naturroter Ziegel)
Begründung: Mit dem Ziele eine möglichst nachhaltige Aufstockung des Bestandsgebäudes zu errichten, wird als Alternative zur vorgeschriebenen Ziegeldeckung eine extensive Schrägdachbegrünung vorgeschlagen. Diese wäre in Bezug auf Nachhaltigkeit und in Anbetracht des aktuellen Baustoffmangels eine ökologische und zukunftsweisende Alternative. Das Gebäude würde sich zudem gut in die Umgebung mit den angrenzenden Grünflächen (Sportplatz) einfügen. Falls jedoch seitens des Bauausschusses eine extensive Begrünung nicht denkbar ist, kann auf eine herkömmliche Ziegeleindeckung zurückgegriffen werden.

Diskussionsverlauf

Herr Büttner erkundigt sich, ob die Errichtung einer PV-Anlage möglich wäre. Der Erste Bürgermeister  bejaht dies.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Befreiungen wird zugestimmt. Weiteren Befreiungen oder Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:39 Uhr