Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Münchner Straße, Fl.Nr. 1212/12, BA 2022/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Vorbescheid wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 21.02.2022 beraten und folgender Beschluss gefasst:
Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss ist auf der Grundlage einer örtlichen Inaugenscheinnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. den nachfolgenden Vorgaben in Aussicht gestellt werden kann:
  • GR von höchstens 135 (dies entspricht einer Grundflächen­mehrung von 12,5% gegenüber dem abgelaufenen Vorbescheid aus dem Jahr 2007); 
  • Wandhöhe aufgrund der ansteigenden Grundstückslage von höchstens 6,50m;  
  • Firsthöhe aufgrund der ansteigenden Grundstückslage von höchstens 9,00m. 
Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss weist darauf hin, dass die Lage und GR des Hauptgebäudes sowohl die gemeindliche AFS vom 27.01.2021, als auch durch zu erhaltenden Baumbestand in Richtung B11 bestimmt wird.
Da das Ortsrecht vom Prüfungs­umfang des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens umfasst ist, bedarf die begehrte Feststellung der Lage des Hauptgebäudes durch einen Vorbescheid zumindest der Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans mit der Angabe der Baumarten und dem jeweiligen Stammumfang, einem Höhenschichtenplan und einer Abstands­flächenberechnung.
Mit Schreiben des Landratsamtes vom 25.05.2022 wurde der Antragsteller aufgefordert, die Lage des Baukörpers entsprechend den Vorgaben des staatlichen Bauamts Freising anzupassen (aufgrund der Anbauverbotszone).
Geändert wurde zudem die Kubatur des Baukörpers (neu 14,00 x 11,40 m).
Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein, die GR ist im Vergleich zur Umgebungsbebauung im unteren Bereich. Einschränkungen ergeben sich aus der Anbauverbotszone der Bundesstraße.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:39 Uhr