Aufnahme der Planungen für das Bushäuschen in Neufahrn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö 8

Sachverhalt

In 2021 wurde über die Neugestaltung der Fläche, auf der das alte Feuerwehrhaus Neufahrn steht, beraten. Für die Beseitigung wurde ein Angebot angefordert. Nach Beseitigung ist die Errichtung eines Buswartehäuschens nach dem Vorbild des bereits gegenüberliegenden Modells geplant. Ein Angebot ist ebenfalls angefordert worden. Im Haushalt sind für diese Maßnahme 30.000 € eingestellt worden. 
Für die Wartehalle ist eine Fläche mit Umgriff von ca. 4,50 x 2,50 m (ca. 11,25 m²) notwendig. Die betreffende Fl.Nr. 1709/2 hat eine Größe von ca. 91 m².
Zu klären ist die Frage ob die Fläche, die für die Wartehalle nicht notwendig ist (ca. 80 m²) anderweitig verwertet werden kann (Tausch, Verkauf) oder ob die Fläche als öffentliche Fläche an der Starnberger Straße genutzt werden soll (Grünfläche mit Bank, Abstellplätze für Fahrräder, Ladesäule etc.) .
Im Rahmen eines Tausches mit dem Eigentümer könnte versucht werden am Maibaum  gemeindlichen Grund zu erhalten (der Maibaum steht aktuell auf Privatgrund).

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erscheint zur Sitzung.
Frau Keller fragt nach, ob die Ladesäulen durch die Gemeinde errichtet werden würden. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass ein Betreiber (z.B. ESB) die Ladesäulen errichten und betreiben würde. Frau Keller erkundigt sich, über die Frequentierung der Bushaltestelle. Der Erste Bürgermeister antwortet, dass es sich um die Hauptbushalte­stelle in Neufahrn handelt und der Bus gut von den Nutzern angenommen wird.
Herr Dr. Ruhdorfer stellt die Frage, ob die Bodenplatte des alten Feuerwehrhauses für das Bushäuschen nutzbar wäre. Soweit dies nicht der Fall sein sollte wäre man auf jeden Fall frei mit der künftigen Positionierung, so dass das Bushäuschen dann möglichst weit nach Norden situiert werden sollte. Wichtig ist, dass der Gehweg durch den Abriss des Feuerwehrhäuschens auf eine normale Breite gebracht werden kann.
Herr Blomeyer möchte wissen, ob die Nutzung des Bestandsgebäudes möglich wäre (Stichwort: „Graue Energie“ bei einem Abriss). Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass die Bausubstanz des Feuerwehrhäuschens in Neufahrn sehr schlecht ist, so dass eine Erhaltung wenig Sinn macht. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Gemeinderat deshalb auch bereits den Beschluss zur Errichtung des Glasbushäuschens gefasst.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss stimmt der Errichtung einer Wartehalle nach dem Vorbild der bestehenden Wartehalle grundsätzlich zu. 

Mit dem Eigentümer soll über die Grundstücksaufteilung verhandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:39 Uhr