Antrag auf Nutzungsänderung einer Bankfiliale zu einer Arztpraxis, Starnberger Str. 15, Fl.Nr. 4, BA 2022/29


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Nutzungsänderung der Räumlichkeiten der ehemaligen Bankfiliale in eine Zahnarztpraxis.
Die notwendigen Stellplätze werden mit den vorhandenen 7 Stellplätzen nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer fragt nach, wie es sich mit den Stellplätzen für die Wohnungen und dem nicht von der Nutzungsänderung betroffenen des weiterhin von der Sparkasse genutzten Vorraums verhält. Der Erste Bürgermeister entgegnet, das Bestandsgebäude ursprünglich noch vom Landratsamt Wolfratshausen vor Inkrafttreten der Stellplatzsatzung baugenehmigt worden ist und die für nicht von der Nutzungsänderung umfassten Gebäudebereiche daher Bestandsschutz besteht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:42 Uhr