Informelle Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Zechstr. 27, Hohenschäftlarn, Fl.Nr. 1488/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohngebiet (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Erweiterung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses. 

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erscheint zur Sitzung.

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass der Stellplatznachweis gem. der Stellplatzsatzung geführt werden muss.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Abstandsflächen sind gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung i.V. mit Art. 6 BayBO einzuhalten, die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen. Abweichungen von den gemeindlichen Satzungen werden nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:42 Uhr