Kriegerdenkmal Ebenhausen - Aufnahme in die Denkmalliste
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Kriegerdenkmal in der Anlage von 1923 und mit der Erweiterung von 1962 erfüllt die Voraussetzungen als Baudenkmal im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und 2 BayDSchG. Es wurde daher mit folgendem Text in die Denkmalliste eingetragen:
D-1-84-142-55
Nähe Wolfratshauser Straße Kriegerdenkmal, rechteckige Stele mit
Gedenkinschrift, über Sockel und mit Skulptur eines knienden Kriegers in
trauernder Haltung, 1923; mit seitlichen Tafeln mit Gedenkinschrift und
Liegefigur als Relief, von Hans Grießmeyer, 1962.
FlstNr. 1365 [Gemarkung Schäftlarn]
Das Kriegerdenkmal weist geschichtliche und künstlerische Bedeutung im Sinne von Art. 1 BayDSchG auf. Die Erhaltung liegt damit im Interesse der Allgemeinheit.
Für 2022 ist eine Renovierung des kompletten Denkmals vorgesehen. Die Anträge auf die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Renovierung und ein Förderantrag wurden bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt München eingereicht.
Datenstand vom 14.02.2024 14:53 Uhr