Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn erhebt Erschließungsbeiträge auf der Grundlage der Erschließ­ungs­beitragssatzung (EBS) vom 21.10.2015. Der Bayerische Kommunale Prüfungs­verband (BKPV) hat der Gemeinde zur Berücksichtigung des aktuellen Stands von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung den Neuerlass der Erschließungsbeitrags­satzung (EBS) empfohlen.

Durch den Satzungsneuerlass werden insbesondere die nachfolgenden Aspekte berücksichtigt:
  • Erschließungsbeiträge werden in Bayern auf landesrechtlicher Grundlage (Art. 5a KAG) erhoben, so dass in der neuen EBS nunmehr alle gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG für eine Abgabesatzung erforderlichen Mindestinhalte (Schuldner, Abgabe­tatbestand, Maßstab, Satz der Abgabe, Entstehung sowie Fälligkeit der Abgabe­schuld) ausdrücklich normiert werden (vgl. etwa §§ 11, 13 EBS).
  • Die Regelung zur Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands in § 6 EBS wurde den Erfordernissen der Praxis entsprechend klar strukturiert; insbesondere ist danach die Anwendbarkeit der satzungsmäßigen Tiefenbegrenzungsregelung von 40m nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 EBS auf Grundstücke beschränkt, die vom planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen; sie findet keine Anwendung auf Grundstücke, die voll im unbeplanten Innenbereich liegen (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 1 EBS).
  • Die neugefasste EBS enthält sachgerechte und den Bedürfnissen der Praxis ent-sprechende Bestimmungen betreffend die Ablösung des Erschließungsbeitrags (vgl. § 15 EBS).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung vom 23.03.2022 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:57 Uhr