Anmietung des alten Pfarrhauses Hohenschäftlarn für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen und weiterer hilfesuchender wurde der Gemeinde von Seiten der kath. Pfarrkirchenstiftung Hohenschäftlarn der alte Pfarrhof in der Starnberger Str.39 angeboten. Ziel hierbei ist, dass die Gemeinde die gesamte Immobilie zu einem noch zu verhandelnden Preis anmietet und zimmerweise an den entsprechenden Personenkreis (Frauen und Kinder) weitervermietet. Die Gemeinschaftsräume Küche, Esszimmer, Bad und Toilette stehen allen Bewohnern gemeinsam zu. Es muss hierbei darauf geachtet werden, dass im Mietvertrag mit der Kirchenstiftung die Weitervermietung gestattet wird. Pläne über Ersatz- oder Neubauten auf dem Grundstück des alten Pfarrhofs seitens der Kirche gibt es derzeit nicht, so dass das Objekt längerfristig zu Verfügung stehen könnte. Eine direkte Vermietung der Immobilie an die Hilfesuchenden durch die Kirche kommt aus deren Sicht nicht in Frage. Da das Objekt mit relativ vielen Personen belegt werden soll und teilweise nur Gemeinschaftsräume bestehen, sollte so gewählt werden, dass Konfliktpotenziale möglichst vermieden werden. Über eine langfristige Nachnutzung oder -belegung muss zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden werden.
Auf Grund Änderungen des ausländerrechtlichen Status von ukrainischen Flüchtlingen ab dem 01.06.2022 fallen diese dann im Bereich der Unterbringung aus dem Regelungsbereich für Asylbewerber heraus und wechseln in die Zuständigkeit des Jobcenters. Dies hat zu Folge, dass dann keine Zuweisung mehr von Wohnraum besteht, sondern im Falle von Obdachlosigkeit die Kommunen für deren Unterbringung zuständig sind. Es wurden im Gemeindegebiet zu Kriegsbeginn einige Flüchtlinge vorübergehend in privaten Haushalten aufgenommen, welche nun längerfristigen Wohnraum benötigen bzw. die privaten Haushalte den eigenen Wohnraum wieder zurückfordern. Durch die An- und Vermietung der angebotenen Immobilie könnten wir selbst steuern, wer diesen Wohnraum belegt. Eine Belegung durch staatliche Stellen ohne unser Mitspracherecht würde somit entfallen. Die Auswahl über die Belegung des Hauses sollen Frau Reitinger von der Osteuropahilfe, Frau Bäumler vom Familienzentrum, sowie Frau Böck und Herr Tonnar vom örtlichen Pfarrgemeinderat gemeinsam treffen.
Diskussionsverlauf
Herr Ertl erscheint.
Herr Büttner bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Beteiligten für das Engagement. Er fügt hinzu, dass die Vergabe der Räumlichkeiten ohne Rücksicht auf die Ethnie und die Herkunft erfolgen soll und bittet den Beschlussvorschlag dementsprechend abzuändern.
Der Zweite Bürgermeister stimmt dem zu.
Herr Berger fragt an, für welchen Zeitraum das Objekt gemietet wird und ob bei einer langfristigen Nutzung des gesamten Grundstücks die Möglichkeit über einen Abschluss eines Erbpachtvertrages bestehen würde.
Der Zweite Bürgermeister stellt hierzu eine Anfrage bei der Kirchenverwaltung.
Frau Reitinger erkundigt sich über die Größe der Wohnfläche. Der Zweite Bürgermeister teilt mit, dass die Räume 12-14 m² groß sind.
Herr Lankes bittet aus dem Beschlussvorschlag die Worte „mit den ausgewählten Personen“ zu streichen. Die Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem zu.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt, die angebotene Immobilie von der kath. Pfarrkirchenstiftung Hohenschäftlarn in der Starnberger Str. 39 zu einem monatlichen Gesamtpreis von 1.480,54 € zzgl. Nebenkosten anzumieten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Untermietverträge zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 15:07 Uhr