Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.06.2022 ö 9

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2021 wurde gem. Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 wird hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Das Volumen des Gesamthaushalts sank gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres um 578.083,74 € auf insgesamt 18.868.503,52 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 13.770.342,84 € und der Vermögenshaushalt mit 5.098.160,68 € ab.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 dem Rechenschaftsbericht beigefügt. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Kämmerei steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht jederzeit zur Verfügung.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2021 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.213.797,95 € (Vorjahr: 1.242.369,85 €) erwirtschaftet wurde. Auf Grund intensiver Investitionsmaßnahmen wurden der allgemeinen Rücklage 577.898,50 € entnommen.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2021 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2022 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Christian Doll, festgelegt.
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Schäftlarn mit dem Lagebericht werden dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2021 in der Druckfassung vom 07.06.2022 mit folgenden Abschlussergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.) im Verwaltungshaushalt mit                                  13.770.342,84 €
b.) im Vermögenshaushalt mit                                   5.098.160,68 €
Gesamt                                                  18.868.503,52 €
Fehlbetrag:                                                             0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                 559,82 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                     0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                    0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                             0,00 €

verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:11 Uhr