Antrag GemeindeUnion: Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen Grundstück in Neufahrn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 07.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die GU stellt in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2021 den Antrag, das erworbene Grundstück in Neufahrn mit einer Streuobstbepflanzung zu versehen.
Begründung: Der GU liegt sehr viel daran, den Umweltschutz aktiv zu leben. Daher beantragt die GU die erworbene Pferdekoppel in Neufahrn zu einer Streuobstwiese umzufunktionieren. Die Beratung dahingehend kann der BUND Naturschutz übernehmen. Die Schäftlarner Bürger sollten im Gemeindebrief über den großen Nutzen für Insekten und Wildbienen informiert und zu Patenschaften für einzelne Bäume aufgerufen werden. Wir möchten hierzu auf den kürzlich geschlossenen Pakt zwischen Staatsregierung und Naturschützer, Bericht im Merkur v. 18.10.2021, hinweisen.
Die Verwaltung wurde aufgrund der nachfolgenden Diskussion beauftragt, den Antrag Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen Grundstück in Neufahrn oder an einem anderen Ort zu prüfen.
Auf Nachfrage bei der unteren Naturschutzbehörde nach grundsätzlichen Standortbedingungen wurden folgende Informationen dargelegt. Der Mindestabstand zwischen den Bäumen soll zehn Meter betragen. Als Bäume kommen nur Hochstamm-Obstbäume in Betracht. Bevorzugt werden sollten alte an den Standort und das Klima angepasste Sorten. Gut geeignet sind vor allem süd-, südost- und südwestexponierte Flächen z. B. am Ortsrand. Forstgefährdete Lagen z. B. Flächen am Fuß eines Hangs sollten i. d. R. gemieden werden.
Da die benannte Fläche zu exponiert im nördlichen Bereich des Dorfes liegt und derzeit verpachtet sowie landwirtschaftlich genutzt wird, wird die Verwendung des erworbenen Grundstückes in Neufahrn von der Verwaltung nicht empfohlen.
Es wurden deshalb andere verfügbare Flächen geprüft. Bezüglich der Flurnummer 1740/2 wurde beim staatlichen Bauamt eine Anfrage gestellt, ob diese Fläche für eine Streuobstwiese nutzbar wäre. Die Fläche ist südostexponiert und 637 m² groß. Eine weitere Fläche wäre das Flurstück 13997/7. Dieses liegt am Bahnhof in Ebenhausen mit ca. 3.823 m² Fläche und gehört ebenso der Gemeinde Schäftlarn und ist mit Bäumen eingefasst. Aufgrund der Bäume könnte das Grundstück zu stark verwurzelt und verschattet für eine Streuobstwiese sein. Eine weitere Option, die jedoch eher als schlechteste bewertet wird, ist das Flurstück 1457/2. Dies ist eine Fläche am Friedhof in Zell, die der Gemeinde gehört und rund 1.100 m² groß ist. Die Fläche ist nordwestexponiert und ist für eine mögliche Erweiterung des Friedhofs vorgesehen.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Umsetzung des Projektes nur, wenn die Bepflanzung und Pflege durch einen Verein oder ähnliches übernommen werden, da der Bauhof für die zeitintensive Pflege einer Streuobstwiese die nötige Kapazität nicht aufbringt.
Diskussionsverlauf
Herr Tonnar trägt vor, dass der Verein Solawi Isartal die Planung und Pflege der Obstbäume für 10 Jahre übernehmen würde.
Herr Blomeyer merkt an, dass die Finanzierung des Projekts der vorab geklärt werden sollte (Zuschüsse).
Herr Dr. Ruhdorfer führt aus, dass aus seiner Sicht die Fläche am Bahnhof in Ebenhausen oder das im Besitz des staatlichen Straßenbauamtes befindliche Grundstück mit der Fl.Nr. 1740/2 am östlichen Ortseingang von Neufahrn für das Projekt geeignet wären.
Des Weiteren weist Herr Dr. Ruhdorfer darauf hin, dass der Mündungstrichter der Zeller Str. zur Starnberger Str. zum Schutz des Wurzelwerkes der Eiche am westlichen Straßenrand nach Osten verlegt werden sollte (Grundstück Fl.Nr. 1680/2). Auf der ggü. liegenden Seite der Starnberger Str. (Ecke Am Hang) sollte zum Schutz der dort gepflanzten Bäume ebenfalls der Mündungstrichter der Straße Am Hang nach Osten verlegt werden.
Beschluss
Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass das Flurstück 13997/7 weiter für eine Nutzung als Streuobstwiese geprüft wird. Sobald es eine Rückmeldung des staatlichen Bauamtes bezüglich der Flurnummer 1740/2 gibt, wird dieses ebenso in die weitere Prüfung miteinbezogen. Die endgültige Entscheidung wird dem Gemeinderat bzw. dem nächsten Umwelt- und Mobilitätsausschuss erneut zum Beschluss vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 15:19 Uhr