Ernennung eines Leiters und eines stellvertretenden Leiters für den Standesamtsbezirk Schäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 10

Sachverhalt

Gem. § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz ist der Leiter und der stellvertretende Leiter des Standesamtes zu ernennen. Die derzeitige Leiterin des Standesamtes Schäftlarn, Frau Bettina Bernard kann wegen ihrer Tätigkeit in der Finanzverwaltung diese Funktion nicht mehr auf Dauer wahrnehmen. Die bisherige stellvertretende Leiterin des Standesamtes Schäftlarn, Frau Waltrude Pfattrisch, ist mit Ablauf des 31.03.2022 in den Ruhestand gegangen. Die Standesamtsaufsicht sieht es aufgrund von ministeriellen Vorgaben als zwingende Voraussetzung an, dass die Leitung eines Standesamtes die Qualifikationsprüfung für die 3. QE bzw. eine Qualifikation als Verwaltungsfachwirt/in besitzt (vgl. TOP 18 der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2019). 
Als Leiter des Standesamtes ist Herr Stefan Wallner und als stellvertretender Leiter Herr Thomas Hiltl vorgesehen. Die Ernennung von Frau Bettina Bernard zur Leiterin des Standesamtes ist wegen ihrer Umsetzung auf die Stelle der stellvertretenden Leiterin der Finanzverwaltung zu widerrufen.
Um zum Leiter des Standesamtes ernannt zu werden, muss Herr Wallner gleichzeitig zum Standesbeamten bestellt werden. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) darf zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten nur bestellt werden, wer 
  • zum Rechtsträger (Gemeinde Schäftlarn) in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht, 
  • als Beamtin oder Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (gehobener Dienst) der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, nichttechnischer Dienst bestanden hat oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat, 
  • an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
  • mindestens 3 Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig gewesen ist. 
Die genannten Voraussetzungen werden von Herrn Wallner erfüllt.
Die Standesamtsaufsicht wurde über die geplanten personellen Veränderungen informiert und trägt diese mit.

Beschluss

  1. Herr Stefan Wallner wird zum 01.10.2022 zum Standesbeamten bestellt und gleichzeitig zum Leiter des Standesamtes Schäftlarn ernannt.

  1. Der Standesbeamte Herr Thomas Hiltl wird zum stellvertretenden Leiter des Standesamtes Schäftlarn ernannt.

  1. Die Ernennung der Standesbeamtin Frau Bettina Bernard zur Leiterin des Standesamtes Schäftlarn wird mit dem Ablauf des 30.09.2022 widerrufen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:31 Uhr