Verkehrliche Untersuchung „Starnberger Straße (erweiterter Umgriff)"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 15.2

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt mit Schreiben vom 04.09.2022 den Antrag auf ein Verkehrliche Untersuchung „Starnberger Straße (erweiterter Umgriff)“
Es wird die externe verkehrliche Untersuchung des Raumes von der Kreuzung B11/Klosterstr./St 2071, die „Schönberger Kreuzung“ mit der Heindl Straße, über die St. 2071nach Westen bis zum Kreisel am Wangener Weg/Drotwiesenweg beantragt.

Begründung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Im Zuge der Mobilitätswende und der hohen Belastung durch den Autoverkehr auf der innerörtlichen St. 2071 in Hohenschäftlarn wollen wir nach Möglichkeiten suchen, den Verkehr der momentan hauptsächlich durch den Autoverkehr bestimmt ist, neu zu ordnen.
Hierzu beantragen wir einen externen Verkehrsplaner zu beauftragen der uns die Möglichkeiten einer Neuordnung unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen sowie dem Autoverkehr aufzeigen kann und Alternativen zu einer möglichen Umgehungsstraße auf der nördlichen Flur von Schäftlarn darstellt.
Hierfür soll ein geeignetes Büro im Rahmen eines verkehrsplanerischen Wettbewerbes gefunden werden. Im Haushalt 2023 sind dafür entsprechenden Mittel einzustellen. Der Umgriff für den zu untersuchenden Verkehrsraum kann nach Ermessen erweitert werden. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei der Starnberger Straße handelt es sich um eine Staatstraße, bei welcher die Gemeinde kein Mitspracherecht hat. Über Maßnahmen zur Verkehrslenkung, zum Beispiel Anordnung einer 30 km/h Geschwindigkeitsreduzierung oder bauliche Maßnahmen entscheidet ausschließlich das dafür zuständige Landratsamt, teilweise in Verbindung mit dem Staatlichen Bauamt. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Anträge auf Errichtung von Fußgängerampeln, Zebrastreifen oder Überquerungshilfen von den genannten Stellen abgelehnt. Erst 2021 wurde die Einführung von Tempo 30 im Abschnitt Wangener Weg bis Kreisverkehr abgelehnt, da laut dem Landratsamt die Unfall- und Verkehrszahlen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht rechtfertigen würden. Auch ein Verkehrsplaner kann die mit Auto- und LKW-Verkehr belastete Staatsstraße nicht vom Verkehr entlasten und nicht eingreifen in die Staatsstraße. 
Eine Neuordnung, wie von den Antragstellern gewünscht, ist ohne Abstufung der Starnberger Straße zu einer Gemeindestraße nicht möglich. Solange es für die Ortsdurchfahrt der St 2071 keine wirkliche Alternative gibt, solange wird es auch keine Abstufung der Starnberger Straße zu einer Gemeindestraße geben. 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2018 beschlossen, die sogenannte Variante B der Nordumfahrung weiter zu verfolgen und im Rahmen der Entwurfsplanung ausarbeiten zu lassen. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. 2019 gab es zusätzlich einen Bürgerentscheid und einen Ratsentscheid zur Umgehung.  Die Trasse der Variante B ist dennoch umstritten und wird von einer Mehrheit der Grundstückseigentümer abgelehnt. Daher war auch eine für die Umgehung erforderliche naturschutzfachliche Untersuchung nicht durchführbar, wegen der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer.
 Wir müssen gemeinsam einen Weg finden, eine Umgehung für unseren Ort zu ermöglichen. Hierzu müssen wir neue Wege gehen und wenn nötig eine neue Trasse finden. Sich einfach darauf zu verlassen, dass durch eine angebliche Verkehrswende der Verkehr abnimmt, ist zu wenig.
Ohne den Bau einer Umgehung wird sich auf Jahrzehnte an der Verkehrssituation entlang der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn nichts ändern. Natürlich wird es ein jahrelanger Weg bis hin zu einer Entlastung mittels einer Umgehung. Die Staatliche Verkehrsplanung und auch die Verkehrsgutachter gehen in den nächsten Jahrzehnten weiter von einem Wachstum des Verkehrs aus, da die Region München weiter massiv wachsen wird.
Eine wie auch immer geartete Verkehrswende oder ein Umbau der Staatsstraße ohne Umgehung wird nicht die Zahl der LKW`s reduzieren, da die Mengen an Material und Handelsgütern, die auf der Straße transportiert werden müssen, ständig zunehmen. Alleine der wachsende Online-Handel wird die Verkehrszahlen der LKW weiter steigen lassen.
Der Landkreis München hat das Ingenieurbüro BERNARD Gruppe ZT GmbH beauftragt, ein großräumiges Konzept zur Leitung und Lenkung des Schwerverkehrs zu erarbeiten, da eine Vielzahl an Landkreiskommunen bemängeln, dass ihre Ortsdurchfahrten übermäßig vom Durchgangsverkehr genutzt werden und so die Wohnbevölkerung in den Ortsdurchfahrten unzumutbar durch Lärm und Abgase belasten. Die Gemeinde Schäftlarn beteiligt sich an dem Konzept, wie am 10.07.2022 im Umwelt- und Mobilitätsausschuss informiert wurde. Es läuft eine verkehrliche Untersuchung, die Möglichkeiten für eine Entlastung der St 2071 vom Schwerverkehr untersucht. 
Eine Möglichkeit, den Lärm der Straße etwas zu reduzieren, ist die Aufbringung einer kostspieligen Flüsterasphaltschicht, im Rahmen einer vom Staatlichen Bauamt durchgeführten Sanierungsmaßnahme. Laut dem Staatlichen Bauamt ist in den kommenden Fünf Jahren aber keine Sanierung der Fahrbahndecke innerorts geplant. Die Kosten für Flüsterasphalt müssten von der Gemeinde Schäftlarn getragen werden. 
Im Nachgang zur Gewerbeklausur wurde wie besprochen inzwischen ein Verkehrsplaner für die Kreuzung B11/St 2071 beauftragt, um die verkehrliche Erschließungsmöglichkeit des Klosterfelds zu untersuchen und um die Verkehrsströme und deren Auswirkungen darzustellen.
Weitere Untersuchungen für die bestehende Starnberger Straße zu beauftragen und auch noch über einen Wettbewerb den Planer zu suchen, sieht die Verwaltung aufgrund der oben beschriebenen momentanen Situation als nicht zielführend an.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erachtet die Einbeziehung des Kreuzungsbereichs an der B11 sowie des gegenüberliegenden Bahnhofareals als einen zentralen Aspekt.

Herr Waldherr teilt mit, dass die Starnberger Straße sicherer gemacht werden müsse. Dazu solle der Fußgänger- und Autoverkehr getrennt werden.

Herr Dr. Ruhdorfer hebt hervor, dass die bekannten Sicherheitsmängel der Starnberger Straße zu dem Beschluss zur Entwurfsplanung der Ortsumgehung geführt haben.

Der Erste Bürgermeister regt an, das Thema mit dem für die Erschließung der Kreuzung B11/St 2071 beauftragten Verkehrsplaner in der kommenden Klausur zur Zentrumsentwicklung im Februar 2023 zu diskutieren.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag mit dem für die Erschließung der Kreuzung B11/St 2071 beauftragten Verkehrsplaner in der kommenden Klausur des Gemeinderats im Februar 2023 zu erörtern und gemeinsam ein erstes Konzept zu erarbeiten. Dieses soll dann den Genehmigungsbehörden zur Prüfung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 15:31 Uhr