Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschliessend 17

Sachverhalt

Auf Grund persönlicher Beteiligung des 1. Bürgermeisters darf dieser weder an Beratung, noch an Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.
In der Sitzung des Gemeinderats am 16.06.2021 (TOP 6) wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis gegeben. Dieser verwies die Jahresrechnung zur Prüfung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, welcher zwischenzeitlich die Prüfung beendete. Der Gemeinderat stellte in der heutigen Sitzung das Ergebnis fest.
Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung und Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat, ist ein Beschluss über die Entlastung des 1. Bürgermeisters zu fassen (Art. 102 Abs. 3 GO).

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Die Sitzungsleitung für diesen TOP übernimmt daher der Zweite Bürgermeister.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem 1. Bürgermeister Christian Fürst die Entlastung für das Rechnungsjahr 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:31 Uhr