Bernd Büttner: Nutzung des Lichthofes an der Nordseite des Schulgebäudes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö informativ 19.1

Sachverhalt

Herr Büttner fragt an, inwieweit der Lichthof an der Nordseite des Schulgebäudes für Schule, Hort und Mittagsbetreuung genutzt werden kann. 
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass der Lichthof – zuletzt in den Ferien – durch Hort und Mittagsbetreuung intensiver genutzt wurde. Dies führte zu Beschwerden von Nachbarn. Zuletzt hat einer der Nachbarn der Gemeinde mitgeteilt, dass man notfalls die Einhaltung der in der Baugenehmigung für die Schule festgehaltenen Auflage, dass der Lichthof an der Nordseite nicht von den Schülern intensiver genutzt werden darf notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen möchte. Zwar haben sich seit der Erteilung der Baugenehmigung die Vorgaben zur Duldung von Kinderlärm durch Nachbarn deutlich verändert. Für die im Jahr 2009 erteilte Baugenehmigung ist jedoch von einem Bestandsschutz auszugehen. Die Problematik wurde mit Frau Groß, Frau Schwarz und Herrn Prechter besprochen.

Datenstand vom 14.02.2024 15:31 Uhr