Billigungs- und Darlegungsbeschluss für Bebauungsplans Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 15.12.2021 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn beschlossen. 
Durch die Auf­stellung des Bebauungsplans wird die Zielsetzung verfolgt, die städte­bauliche Entwicklung der bestehenden sowie künftig zulässigen Nutzungsstrukturen unter Be­­rücksichtigung der naturräumlichen Situation planerisch zu ordnen. 
Das Plangebiet befindet sich auf einem Höhenrücken, welcher etwa 25 m bis 40 m über dem südlich gelegenen Talraum liegt und als Teil einer würmeiszeitlichen Moräne etwa parallel zum Einschnitt des Isartals verläuft. Von der Aufkirchner Straße aus ist ein weiter Blick nach Süden möglich. Gleichfalls ist die Hangkante von der gesamten Tallage und der gegenüberliegenden Eiszeitmoräne sichtbar. Die im Plangebiet befindliche Hangkante ist prägend für das Orts- und Landschaftsbild und dient gleichermaßen als Übergang in den südlich gelegenen Talraum mit freier Landschaft.

Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich zur Aufkirchner Straße hin auf dem Höhenrücken, sind aber gerade in den südlichen Bereichen als Teil des Hanges wahrnehmbar und weisen einen z.T. starken Bewuchs mit Großbäumen auf. Östlich des Plangebietes, ebenfalls südlich der Aufkirchner Straße schließt der Bebauungsplan Nr. 42 an, welcher bereits die dort vorhandene Grünfläche mit ihrem beginnenden Hangbereich sichert.

Das städtebauliche Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist somit, die Bebauung entlang der Aufkirchner Straße zu stärken und zu ordnen und gleichzeitig den Hang mit seinem Bewuchs zu schützen und somit die Ziele des bestehenden Bebauungsplans Nr. 42 (östlich des Geltungsbereichs der gegenständlichen Planung) fortzuführen und mit einer maßvollen Bebauung in Einklang zu bringen.

Diskussionsverlauf

Frau Klor erkundigt sich nach der Herkunft der Biotopkartierung.

Herr Blomeyer fragt nach dem Mehrwert des Bebauungsplans. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass die Ordnung der straßenseitigen Bebauung nebst Schutz der Hangkante die zentralen Zielsetzungen des künftigen Bebauungsplans darstellen.

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ nebst Begründung und Umweltbericht in Hohenschäftlarn wird jeweils mit Plandatum vom 14.12.2022 ge­billigt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die früh­zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch­zuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:37 Uhr