Straßensanierung; Umbau/Ausbau/Sanierung Bahnhofstraße; hier: Billigung Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Auf der Sitzung vom 20.07.2022 wurde beschlossen, den Planungsauftrag zur Umgestaltung und Erneuerung der Bahnhofsstraße an das Planungsbüro EUROPPLAN zu vergeben. Das Büro wurde im Anschluss beauftragt und hat im Oktober einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser wurde in der Verwaltung und mit den Planerinnen Frau Hoyos und Frau Holst, die für die Neugestaltung des Marktplatzes verantwortlich zeichnen, besprochen. 
Die Straße bekommt eine Breite von durchgehend 5,50 m, im Bereich der Verschwenkung 5,20 m und im Bereich der Querung 4,50 m. Im nordwestlichen Bereich ist, wie bereits zum Teil jetzt schon, ein Gehweg geplant, der bis auf Höhe Zufahrt Hotel Schleh reicht und hier mit einer Querungshilfe endet. Diese leitet den Fußgängerverkehr über die Straße und weiter zum Gehweg der Bahn der auch den Bahnsteig erschließt. Diese Zuwegung soll im Bereich der Platzgestaltung barrierefrei ausgeführt werden.
Im  südlichen Bereich wird eine weitere Querungshilfe in Form einer  Pflasterung im Straßenbereich angedeutet.
In einem weiteren Termin am vergangenen Dienstag (06.12.2022) wurden weitere Details besprochen.
Teilnehmer: Hr. Buchberger, Frau Hoyos, Frau Holst und Herr Herzschuh (EUROPPLAN).
So sollte die Querung etwas verschoben werden, da diese jetzt unmittelbar in den bestehenden Containerplatz mündet. Der Platz soll in die Straße entwässert werden. Hierfür werden zwei Rigolen im Bereich der Bahnhofstraße geplant. 
Eine Abgrenzung aus Hecken soll, wenn diese zur Ausführung kommt, in einem ausreichenden Abstand zum Straßenrand geplant werden (Schneeablagerung ermöglichen). Die gepflasterte Fläche vor der Einmündung Starnberger Straße soll geringer ausfallen.
Die Abgrenzung zum Marktplatz soll in Form eines Zweizeilers mit anschließendem Hochbord oder einer „Weilheimer Kante“ erfolgen (Wasserführung). Der Gehweg ist höhenmäßig wegen der Barrierefreiheit Höhengleich zur Straße und soll gepflastert werden. Die Pflasterung im Gehweg mit Querung soll mit Betonsteinpflaster, die Querung im südlichen Bereich in Naturstein (Granit) ausgeführt werden. 
Für die weitere Bearbeitung ist der Plan zu billigen um mit der Ausführungsplanung zu beginnen und die Ausschreibung vorzubereiten.  

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Ertl.

Herr Waldherr bemängelt den Einbau einer Verengung im Bereich der Fußgängerquerung. Diese würde den fließenden Verkehr behindern und würde in der Regel auch nicht beachtet werden. Fahrzeuge würden diese einfach überfahren. Dieser Meinung schließen sich auch Frau Dichtl und Herr Dr. Stoiber an. 
Herr Dr. Ruhdorfer spricht sich gegen eine Verschwenkung der Straße aus da sich der Marktplatz durch die Verlagerung der Straße auf eine Teilfläche des Platzes ausdehnt und dieser dadurch eingeschränkt bzw. in der Breite verringert wird. Er empfiehlt eine Verhandlung mit dem Eigentümer der nordwestlich angrenzenden Grundstücksfläche. Hier könnte man auch u. U. eine Erlaubnis zum Überbauen erwirken. Weiter sieht er Probleme mit der Pflasterung im Bereich der Asphaltflächen, da sich diese senken können und Lärm verursachen. Eine Pflasterung im Straßenbereich sehen auch Herr Metz und Herr Waldherr kritisch, Herr Waldherr würde lieber aus Gründen der Aufmerksamkeit eine rote Bodenmarkierung als Fußgängerquerung anbringen.
Der 1. Bürgermeister erwidert darauf hin, dass eine Verhandlung mit dem Grundstückseigentümer bisher nie erfolgversprechend war und sich im Falle einer Wiederaufnahme dieser Verhandlungen eine Umsetzung des Projektes in nächster Zeit nicht mehr möglich wäre, sich dadurch auch die Kosten durch Teuerungen weiter erhöhen. Weiter erläutert er, dass die Markierungen auf dem Asphalt auch keine Dauerlösung wären, da diese auch regelmäßig erneuert werden müssten. Eine Lärmbelästigung soll durch geschnittenem Granit entgegengewirkt werden. Die Verlagerung der Straße auf einen Teil des Platzes sieht er nicht so dramatisch, da es sich nur um einen schmalen, begrenzten Streifen handelt und auch mit den Planerinnen zur Umgestaltung des Platzes abgesprochen ist.
Herr Blomeyer und Frau Dichtl würden es vorziehen, wenn die Planung zur Um- und Neugestaltung in diesem Rahmen mit beurteilt würden. Wenn nur die Straßenplanung gebilligt würde kann dies zu Einschränkungen in der Platzgestaltung führen die nicht erwünscht wären. 
Der 1. Bürgermeister erwidert, dass die Straßenplanung explizit mit den beiden Planerinnen abgestimmt wurde und diese auch ihre Vorstellungen eingebracht haben und sich in die Straßenplanung eingebracht haben. Eine Gesamtvorstellung würde auch wieder eine entsprechende Verzögerung mit sich bringen da sich die Planung des Marktplatzes noch bis Januar/Februar 2023 hinziehen wird. Der Entwurf der Straßenplanung entspricht auch den Vorstellungen  von Frau Hoyos und Frau Holst.
Herrn Dr. Stoiber erschließt sich der Sinn des Gehweges im Bereich der Mauberger Straße nicht. Die verfügbare Breite des Straßengrundes würde aus seiner Sicht einen Gehweg nicht zulassen.
Herr Doll erkundigt sich noch danach ob im Bereich der Bahnhofstraße die Möglichkeit zur Errichtung einer Bushaltestelle besteht.
Der 1. Bürgermeister sieht hier keine Möglichkeit, dieses scheitert schon aufgrund einer Wendemöglichkeit für den Bus.
Herr Lankes lobt den Entwurf, da dieser alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, eine Verengung zum Beispiel auch den Verkehr verlangsamt, aufgrund der Mobilitätswende weniger motorisierter Verkehr die Straße befährt im Gegenzug aber mehr Fahrradfahrer und Fußgänger auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen. Weiter bietet die Gestaltung eine gewisse Aufenthaltsqualität auch in Bezug auf die Geschäfte und den Markt.
Der 1. Bürgermeister schlägt vor zunächst über die diskutierten Punkte „Verengung im Bereich der Querung“ und der Umsetzung des „Gehweges im Bereich der Mauberger Straße“ abzustimmen und dann erst den Plan mit den entsprechenden Änderungen zu billigen.
 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Verzicht auf eine Einengung der Straße im Bereich der Fußgängerquerung im Rahmen der Entwurfsplanung zum Umbau und Sanierung der Bahnhofsstraße mit Stand vom 14.12.2022. Der Gehweg soll an der Querung auslaufen, ohne dass die Straße zusätzlich verengt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den Verzicht auf den Gehweg im Bereich der Mauberger Straße im Rahmen der Entwurfsplanung zum Umbau und Sanierung der Bahnhofsstraße mit Stand vom 14.12.2022. Der Gehweg in der Bahnhofstraße soll an der Einmündung der Mauberger Straße auslaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt die Entwurfsplanung zum Umbau und Sanierung  der Bahnhofsstraße mit Stand vom 14.12.2022 mit folgenden Änderungen:
- Verzicht auf Verengung der Straße im Bereich der Fußgängerquerung
- Verzicht auf Weiterführung des Gehweges im Bereich der Mauberger Straße
- Einbau von ebenem Granitsteinpflaster in angemessener und notwendiger Breite bei den 
  Fußgängerquerungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 15:37 Uhr