Beratung und Beschluss über die Beschaffung von drei Stromerzeugern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 die Verwaltung beauftragt, für die Gebäude der Feuerwehren sowie das Rathaus für die Versorgung mit Notstrom durch kraftstoffbetriebene Stromerzeuger zu ertüchtigen. Nach Bestimmung der notwendigen Leistung sollten entsprechende Angebote für Stromerzeuger eingeholt werden.
Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass das Rathaus wahrscheinlich über einen Stromerzeuger der Gemeindewerke versorgt werden kann. Insofern werden noch drei Stromerzeuger für die Feuerwehrgerätehäuser benötigt. Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Stromerzeuger hat das technische Bauamt eine Elektrofachfirma beauftragt. Die Messung beim Gerätehaus der FF Hohenschäftlarn hat ergeben, dass ein Stromerzeuger mit einer Leistungsfähigkeit von min. 40 kVA benötigt wird. Messungen bei den Gerätehäusern der FF Ebenhausen und Neufahrn haben ergeben, dass bei diesen Gebäuden Stromerzeuger mit einer Leistungsfähigkeit von min. 20 bis 30 kVA benötigt werden. Da die Gerätehäuser auch als Anlaufpunkte für die Bevölkerung zur Weitergabe von Informationen dienen sollen, müssen alle drei Gerätehäuser ständig beheizt werden. 
Die Verwaltung hat bei verschiedenen Anbietern angefragt. Dabei hat sich herausgestellt, dass Stromerzeuger grds. kurzfristig nicht lieferbar sein werden. So ist derzeit von einer Lieferzeit von 20 bis 30 Wochen auszugehen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es jederzeit zu noch längeren Lieferzeiten kommen.
Für ein mobiles Stromerzeugungsgerät mit einer Leistungsfähigkeit von ca. 60 kVA ist mit einem Anschaffungspreis von ca. € 80.000,- (zzgl. MwSt) zu rechnen. Bei Stromerzeugern mit einer Leistungsfähigkeit von 30 kVA liegt der Anschaffungspreis bei ca. € 65.000,- (zzgl. MwSt). Die zur Beschaffung erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2023 bereits eingeplant. 
Da mit einer langen Lieferzeit zu rechnen ist, sollte der Ausschreibungsprozess möglichst zügig ausgestaltet werden. Damit wäre sichergestellt, dass die Stromerzeuger im Winter 2023/24 zur Verfügung stehen würden.   

Diskussionsverlauf

Herr Bieberbach fragt an, mit welchen Zugfahrzeugen die Stromerzeuger bewegt werden sollen, ob sich die Standorte der Geräte im inneren der Gebäude oder im Freien befinden sollen sowie wer die Verantwortung für den laufenden Betrieb der Geräte übertragen bekommen soll.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass für den Transport der Stromerzeuger primär Fahrzeuge des Bauhofes verwendet werden sollen. Die Platzverhältnisse in den Gerätehäusern legen nahe, die Stromerzeuger im Freien aufzustellen. Der Probelauf- und Wartungsbetrieb der Stromerzeuger soll durch die Feuerwehren und entsprechende Wartungsfirmen durchgeführt werden.

Herr Doll bekräftigt, dass die Beschaffung der Stromerzeuger zwar teuer, jedoch für den Schutz der Bevölkerung unverzichtbar sei. Er regt an, evtl. zunächst nur einen Stromerzeuger zu bestellen. 

Herr Lankes gibt zu bedenken, dass seitens der Staatsregierung kein klares Konzept für den Einsatz der Stromerzeuger bei einem Blackout erkennbar sei.

Herr Blomeyer stellt den Antrag, zunächst nur einen Stromerzeuger zu beschaffen. Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung sachlich weitergehend als dieser Antrag ist wird zunächst über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von drei kraftstoffbetrieben Stromerzeugern für den notfallmäßigen Betrieb der Gerätehäuser der Ortsfeuerwehren im Falle eines länger dauernden Stromausfalls. Die Stromerzeuger sollen ein bedarfsgerechtes Leistungsvermögen aufweisen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den Ausschreibungsprozess sowie den Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.02.2024 15:37 Uhr