Neukalkulation der Friedhofsgebühren - Beratung und Beschluss über Anpassung der Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Kalkulation der Gebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen beauftragt. Das Gutachten (siehe Anlage) liegt nun vor, wurde bereits in eine neue Gebührensatzung eingearbeitet und wird nun zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 

Für die Bestattungseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten im engeren Sinne (Personal- und Sachkosten), die Kosten für Verwaltung und Unterhalt sowie angemessene Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Anlagekapital. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können die Kosten für einen bis zu vierjährigen Zeitraum Kalkulationszeitraum zusammengefasst werden. Für die Gebührenkalkulation wurde daher der Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2026 zugrunde gelegt. Das im Jahr 2015 erworbene Grundstück mit der FlNr. 1457 beim Friedhof Zell wurde nicht in die Berechnungen für die kalkulatorischen Abschreibungen mit einbezogen, da es nicht für den Aufgabenbereich Friedhof eingesetzt wird. Für die Verzinsung findet ein Zinssatz von 1,50 % pro Jahr Anwendung. Die Abschreibungen richten sich nach den in der AfA angegebenen Werten für das jeweilige Wirtschaftsgut. Aus redaktionellen Gründen liegt das Kalkulationsgutachten lediglich als Entwurf vor.

In der nachfolgenden Tabelle werden die bisher geltenden Gebühren, den neu errechneten Gebühren gegenübergestellt: 

Gebühren der Bestattungseinrichtungen – Vergleich bisher – neu 
Bezeichnung 
bisher
neu
Grabgebühren pro Jahr (§ 2 FGS)


1.        Einzelgräber
70,00 €
74,00 €
2.        Doppelgräber
140,00 €
148,00 €
3.        Sondergrabstätten pro m² 
35,00 €
37,00 €
4.        Urnengräber
50,00 €
51,00 €
5.        anonymes Urnengrab
54,00 €
57,00 €
6.        Gärtnergepflegte Ruhegemeinschaft


6.1      Einzelgrab
50,00 €
52,00 €
6.2      Doppelgrab
50,00 €
57,00 €
Bestattungs- und Friedhofsgebühren (§ 3 FGS)
Benutzung der Bestattungseinrichtungen


1.         Benutzung des Leichenhauses (Aufbahrung)
253,00€ pauschal

81,00 €/Tag
2.        Kurzfristiges Benutzen des Leichenhauses zum baldmöglichen Weitertransport von Leichen (ohne Aufbahrung)
169,00 €
---
3.        Urnenaufbewahrung bis zur Beisetzung
84,00 €
65,00 €
4.        Benutzung der Kühlvitrine pro Tag
35,00 €
38,00 €



Bestattungsleistungen 
1.        Betreuung der Leichenhalle und des Friedhofes 


1.1        Annahme des Verstorbenen oder der Urne und Verbringung in den Aufbahrungsraum mit Öffnen und Schließen der Halle, Entgegennahme und I oder Kontrolle der Bestattungs- und Überführungspapiere und deren Weitergabe an die Friedhofsverwaltung
11,25 €
17,08 €
1.2        Herausgabe eines in der Aufbahrungszelle hintersteIlten Verstorbenen oder einer Urne mit Öffnen und Schließen der Halle sowie Übergabe der Überführungs- und Beerdigungspapiere
11,25 €
17,08 €
1.3        Öffnen und Schließen der Trauerhalle zur persönlichen Abschiednahme 
11,25 €
17,08 €
1.4        Aufbahren der Verstorbenen in der Leichenhalle einschl. der Bereitstellung von Gerätschaften und Zubehör, Entgegennahme von Kränzen und Blumen, Dekoration der Blumen und Kränze sowie alle in Zusammenhang mit der Trauerfeier erforderlichen Arbeiten
70,32 €
99,66 €
1.5        Aufbahrung der Urne in der Leichenhalle einschließlich der Bereitstellung von Gerätschaften und Zubehör (mindestens 2 Lorbeerbüsche), Entgegennahme von Kränzen und Blumen, Dekoration der Blumen und Kränze sowie alle in Zusammenhang mit der Trauerfeier erforderlichen Arbeiten
45,01 €
71,18 €
1.6        Zuschlag für offene Aufbahrung und Öffnung des Sarges
28,13 €
35,59 €
1.7        Reinigung der Leichenhalle im gemeindlichen Friedhof Zell und der zur Trauerfeier benutzten Räume
16,88 €
28,47 €
1.8        Reinigung der Leichenhalle des gemeindlichen Friedhofs Hohenschäftlarn und der zur Trauerfeier benutzen Räume
11,25 €
14,24 €



2.        Erdbestattung


2.1        Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (1,80 m), überschüssigen Aushub abfahren, Durchführen der Beerdigung einschließlich aller Nebenarbeiten
464,14 €
640,64 €
2.2        Zuschlag oder Abschlag für die Stellung von 2 zusätzlichen Trägern bzw. nur 2 Trägern
84,39 €
113,89 €
2.3        Öffnen und Schließen eines Kindergrabes bis zu 12 Jahren (1,40 m), überschüssigen Erdaushub abfahren, Durchführen der Beerdigung (Träger etc.) einschließlich aller Nebenarbeiten
278,49 €
355,91 €
2.4        Zuschlag für Öffnen des Erdgrabes per Hand nach 2.1
84,39 €
113,89 €
2.5        Zuschlag für Öffnen des Erdgrabes per Hand nach 2.3 (2.4!)
21,10 €
28,47 €
2.6        Zuschlag für Bestattungen an einem Samstag 
63,29 €
85,42 €
2.7        Zuschlag für Tieferlegung (1,80 m bis 2,20 m)
70,32 €
85,42 €
2.8        Öffnen und Schließen eines Urnenerdgrabes 
70,32 €
85,42 €
2.9        Urnenbeisetzung mit Angehörigen 
63,29 €
113,89 €
2.10        Urnenbeisetzung ohne Angehörige oder im anonymen Grabfeld
14,06 €
17,08 €
2.11        Zuschlag Sargübergröße (normale Abmessungen 200 x 70 cm) pro m³ zusätzlichen Aushubs 
53,45 €
64,06 €
2.12        Erschwerniszuschlag bei durchgefrorenem Boden, zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde 
59,78 €
71,18 €



3.         Exhumierung und Umbettungen


3.1        Exhumierung eines Verstorbenen aus einem Erdgrab innerhalb der Ruhefrist zuzüglich zu den Ziffern 2.1 bis 2.3
295,36 €
327,44 €
3.2        Je weitere Umbettung aus dem selben Grab
137,84 €
142,36 €
3.3        Umbettung eines Verstorbenen oder der sterblichen Überreste aus einem Erdgrab zuzüglich zu den Ziffern 2.1 bis 2.3
105,49 €
128,13 €
3.4        je weitere Umbettung aus dem selben Grab
68,92 €
85,42 €
3.5        Umbettung einer Urne aus einem Erdgrab
68,92 €
85,42 €
3.6        Wiederbestattung einer Urne in einem Erdgrab
52,04 €
85,42 €
3.7        je weitere Urne
52,04 €
71,18 €
3.8        Freiräumung eines Urnenerdgrabes nach Ablauf der Ruhezeit, fachgerechte Entsorgung des Grabmals
3.8.1 Erschwernis pro Person und Stunde
78,76 €


59,78 €

99,66 €


71,18 €
3.9        Freilegung und Ausgrabung der Urne, Öffnen der Aschenkapsel, Öffnen und Beisetzung der Asche und Beschließen des Aschensammelgrabes, fachgerechtes Entsorgen der Aschenkapsel und der Urne
105,49 €
113,89 €

Die Friedhofsgebührensatzung wurde entsprechend der Kalkulationsergebnisse angepasst (siehe Anlage). 

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl regt an die in § 2 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung zu den Grabarten der gärtnergepflegten Ruhegemeinschaft verwendeten Begriffe „Einzelgrab“ und „Doppelgrab“ durch „Einzelurnengrab“ und „Doppelurnengrab“ zu ersetzen.

Herr Dr. Ruhdorfer führt aus, dass die Berechnungsgrundlagen des BKPV nicht immer vollständig nachvollziehbar seien (z. B. Äquivalenzziffern).   

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Gutachten des BKPV zur Kenntnis und beschließt die Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren in der Gemeinde Schäftlarn (Friedhofsgebührensatzung) in der vorgelegten Fassung – ergänzt um die im Diskussionsverlauf sich ergebenen Änderungen - zum 01.01.2023. Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:37 Uhr