Bekanntgabe 2. Halbjahresbericht 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Werkausschusses, 06.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) | 1. Sitzung des Werkausschusses | 06.03.2023 | ö | informativ | 5 |
Sachverhalt
Gemäß § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie § 4 Abs. 6 der Eigenbetriebssatzung für die Gemeindewerke Schäftlarn ist dem ersten Bürgermeister und dem Werkausschuss zweimal jährlich durch die Werkleitung ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.
Der zweite Halbjahresbericht für das Jahr 2022 ist als Anlage beigefügt.
Datenstand vom 15.02.2024 19:34 Uhr