Zugang Förderbescheid Umrüstung Straßenbeleuchtung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 29.03.2023 | ö | 12.2 |
Sachverhalt
Die neue Kostenberechnung beläuft sich auf 259.158,00 €, eine durch den Ukraine-Krieg erwartete Kostensteigerung.
Im Zuwendungsbescheid wurde der Ergänzungsantrag nicht berücksichtigt und die Fördersumme auf die erstmalige Kostenberechnung abgestellt.
Die Förderung beträgt aktuell 66.128,00 €. Ausgezahlt werden diese aber erst in 2025.
Auf Nachfrage bei der Förderstelle bezgl. des Ergänzungsantrages wurde die Nichtbeachtung aufgrund des fehlenden Antrages gewertet.
Da ein Einschreibebeleg für den Versand des Antrages am 09.01.2023 vorliegt wurde mit der Förderstelle vereinbart, dass der Antrag nochmal elektronisch übermittelt wird.
Die Förderstelle riet uns zum formlosen Widerspruch. Dieser wurde zwischenzeitlich eingereicht. Mit einer Änderung des Zuwendungsbescheides wird noch in dieser Woche gerechnet. Dann sollte sich die Fördersumme auf ca. 77.750,00 € erhöhen.
Durch die Umrüstung liegt die Energieeinsparung aller Leuchtensysteme bei rund 79,2 %, es werden dadurch in den nächsten 20 Jahren rund 742 t CO2 eingespart.
Diskussionsverlauf