Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Inklusion bei der Neubeschaffung von Spielgeräten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.04.2023 stellt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den nachfolgenden Antrag:
„Wir beantragen, bei Neuanschaffungen oder Austausch von Spielgeräten auf den ge­meind­lichen Spielplätzen darauf zu achten, dass diese für Menschen mit Behinderung ge­­­eignet sind. Hierzu können einschlägige Webseiten wie nullbarriere.de konsultiert werden, die auch Hersteller für solche Geräte auflisten.
Unsere Spielplätze können dann wirklich inklusiv werden und allen Kindern gemeinsames Spielen ermöglichen, ohne jemanden auszuschließen.

Begründung:

Viele der aktuellen Spielgeräte auf den Spielplätzen können von Kindern (und Er­wachsenen) mit Behinderung nicht benutzt werden.
Es gibt auf dem Markt viele gleichwertige, hochwertige Spielgeräte, die für Menschen mit und ohne Einschränkungen gleichermaßen benutzt werden können und für beide gleicher­maßen viel Spaß machen.“

Inklusion auf Spielplätzen meint die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe durch alle, un­abhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und individuellen Fähigkeiten. Nicht gemeint ist das Separieren, wie es entstehen kann, wenn der bisherigen Spielplatzausstattung ein Gerät hinzugefügt wird, das ausschließlich von einer bestimmten Zielgruppe wie beispiels­weise Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Inklusion bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann. 
Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Spielplätze und für die Herausbildung von Motorik, Risiko und Selbsteinschätzung. Aus diesem Grunde hat die Gemeinde z.B. den Spielplatz in der Jahnstraße mit der Schwer­punkt­setzung „Fitness“, den Spielplatz in Neufahrn eher für Kleinkinder und den Spielplatz in der Zechstraße als „Abenteuerspielplatz“ ausgestaltet.


Bei der Planung von Spielplätzen sind zwei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen:
  • Einerseits muss die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes (Zugang zum Spiel­platz und die Zuwegung zu den Spielbereichen) und einzelner bzw. sämtlicher Spiel­stationen berücksichtigt werden. 
  • Andererseits ist eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeits­graden, die für jeden etwas bereithält, zu realisieren.

Es ist wichtig, sich gedanklich davon zu lösen, Inklusion mit kompletter Erreichbarkeit aller einzelnen Spielangebote durch Rollstuhlfahrer gleichzusetzen. Der Anteil von Kindern im Rollstuhl ist im Vergleich zu anderen Altersgruppen gering, von diesen wiederum ist es für eine bestimmte Zielgruppe hilfreich, den Rollstuhl auch mal zu verlassen und Bewegungen zu trainieren. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Behinderungen mit jeweils unterschiedlichen spezifischen Anforderungen an ideale Spielangebote. 
Weiterhin haben nicht alle Kinder und Begleitpersonen die gleichen Anforderungen an einen Spielplatz. Die Einschränkungen sind äußerst unterschiedlich. Auf unseren Spiel­plätzen kommen Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, Rollstuhl­fahrer, Eltern mit Kinderwägen sowie ältere Menschen mit Gehwägen zusammen.

Wichtig ist also, allen Benutzergruppen für sie attraktive Angebote bereit zu stellen, welche ab­wechslungsreich und breit gefächert sind, damit ein ungezwungenes Miteinander ent­stehen kann.
Herr Simmel vom Bauhof wird sich bei Spielplatzgeräteherstellern über das aktuelle Angebot an inklusiven Spielgeräten informieren.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Doll.
Frau Klor erläutert den Antrag seitens der Fraktion  Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Sie weist darauf hin, dass zum Thema Inklusive Spielplätze für Kommunen kostenlose Be­ratungs­möglichkeiten bei der Architektenkammer in Anspruch genommen werden können.
Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass die barrierefreien Zugangsthematik kurzfristig geprüft werden sollen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass im Sinne eines fortlaufenden Prozesses eine möglichst barriere­freie Erreichbarkeit der Spielplätze gewährleistet werden soll sowie dass bei Neu­an­schaffungen und beim Ersatz von Spielplatzgeräten die inklusive Nutzbarkeit stetig ausgebaut und verbessert werden soll.
Die (barrierefreien) Zugangsmöglichkeiten sollen kurzfristig vom Bauhof geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:39 Uhr