Mit Schreiben vom 20.04.2023 stellt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den nachfolgenden Antrag:
„Wir beantragen, bei Neuanschaffungen oder Austausch von Spielgeräten auf den gemeindlichen Spielplätzen darauf zu achten, dass diese für Menschen mit Behinderung geeignet sind. Hierzu können einschlägige Webseiten wie nullbarriere.de konsultiert werden, die auch Hersteller für solche Geräte auflisten.
Unsere Spielplätze können dann wirklich inklusiv werden und allen Kindern gemeinsames Spielen ermöglichen, ohne jemanden auszuschließen.
Begründung:
Viele der aktuellen Spielgeräte auf den Spielplätzen können von Kindern (und Erwachsenen) mit Behinderung nicht benutzt werden.
Es gibt auf dem Markt viele gleichwertige, hochwertige Spielgeräte, die für Menschen mit und ohne Einschränkungen gleichermaßen benutzt werden können und für beide gleichermaßen viel Spaß machen.“
Inklusion auf Spielplätzen meint die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und individuellen Fähigkeiten. Nicht gemeint ist das Separieren, wie es entstehen kann, wenn der bisherigen Spielplatzausstattung ein Gerät hinzugefügt wird, das ausschließlich von einer bestimmten Zielgruppe wie beispielsweise Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Inklusion bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann.
Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Spielplätze und für die Herausbildung von Motorik, Risiko und Selbsteinschätzung. Aus diesem Grunde hat die Gemeinde z.B. den Spielplatz in der Jahnstraße mit der Schwerpunktsetzung „Fitness“, den Spielplatz in Neufahrn eher für Kleinkinder und den Spielplatz in der Zechstraße als „Abenteuerspielplatz“ ausgestaltet.
Bei der Planung von Spielplätzen sind zwei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen:
- Einerseits muss die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes (Zugang zum Spielplatz und die Zuwegung zu den Spielbereichen) und einzelner bzw. sämtlicher Spielstationen berücksichtigt werden.
- Andererseits ist eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, die für jeden etwas bereithält, zu realisieren.
Es ist wichtig, sich gedanklich davon zu lösen, Inklusion mit kompletter Erreichbarkeit aller einzelnen Spielangebote durch Rollstuhlfahrer gleichzusetzen. Der Anteil von Kindern im Rollstuhl ist im Vergleich zu anderen Altersgruppen gering, von diesen wiederum ist es für eine bestimmte Zielgruppe hilfreich, den Rollstuhl auch mal zu verlassen und Bewegungen zu trainieren. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Behinderungen mit jeweils unterschiedlichen spezifischen Anforderungen an ideale Spielangebote.
Weiterhin haben nicht alle Kinder und Begleitpersonen die gleichen Anforderungen an einen Spielplatz. Die Einschränkungen sind äußerst unterschiedlich. Auf unseren Spielplätzen kommen Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwägen sowie ältere Menschen mit Gehwägen zusammen.
Wichtig ist also, allen Benutzergruppen für sie attraktive Angebote bereit zu stellen, welche abwechslungsreich und breit gefächert sind, damit ein ungezwungenes Miteinander entstehen kann.
Herr Simmel vom Bauhof wird sich bei Spielplatzgeräteherstellern über das aktuelle Angebot an inklusiven Spielgeräten informieren.