1. Änderung des BPlans Nr. 40 „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ in Hohenschäftlarn - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in seiner Sitzung am 16.09.20 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Sport – und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ in Hohenschäftlarn gefasst. Der Änderungsbeschluss wurde am 12.03.21 orts­üblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Mit der Änderung wird die Zielsetzung verfolgt, die verkehrsgünstig gelegenen Flächen im Teilbereich des Plangebiets für das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 313/17 für eine ge­werbliche Entwicklung ortsansässiger Handwerksbetriebe und kleineren Existenz­gründern zur Verfügung stellen zu können.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des vom Gemeinderat am 21.04.21 gebilligten Änderungsentwurfs in der Fassung vom 21.04.21 hat in der Zeit vom 03.05.21 bis 09.06.21 stattgefunden (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf in der Fassung vom 21.04.21 hat in der Zeit vom 03.05.21 bis 09.06.21 stattgefunden (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.07.21 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Sport – und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war. Der Änderungsentwurf war anschließend auf die Dauer von mindestens einem Monat gem. §§ 3 Abs.2; 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 21.07.21 gebilligten Änderungsentwurfs in der Fassung vom 21.07.21 hat in der Zeit vom 19.11.21 bis 11.01.22 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf in der Fassung vom 21.07.21 hat in der Zeit vom 19.11.21 bis 11.01.22 stattgefunden (§4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.02.22 der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Sport –und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war. Der Änderungsentwurf wurde im Zeitraum vom 03.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 erneut gem. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB ausgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 40 „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ in Hohenschäftlarn nebst Begründung mit Plandatum jeweils vom 24.05.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 40 „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ in Hohenschäftlarn nebst Begründung nach Ausfertigung durch den Bürgermeister durch Bekanntmachung inkraftzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:39 Uhr