Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 21.04.2023 bekannt gegeben, dass auch die verlängerte Mittagsbetreuung als rechtsanspruchserfüllend für die ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessiv einzuführende Ganztagsbetreuung eingestuft wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die verlängerte Mittagsbetreuung bei Bedarf an allen fünf Schultagen bis 16 Uhr angeboten wird. 
Für die Gemeinde Schäftlarn bedeutet dies, dass mit dem derzeitigen Angebot an Ganztagsbetreuung (verlängerte Mittagsbetreuung und Hort) bereits der ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessiv einzuführende Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz in der Grundschule erfüllt wäre. Die Gemeinde beabsichtigt jedoch weiterhin im Schulgebäude bzw. beim Neubau der Turnhalle die baulichen Voraussetzungen für eine weitere qualitative und quantitative Verbesserung der Ganztagsbetreuung an der Grundschule zu schaffen.  

Datenstand vom 14.02.2024 13:39 Uhr