Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des BPlans Nr. 63 "westlich der Münchner Straße" in Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Klausurtagung vom 04. bis 05.02.2023 festgestellt, dass in der Gemeinde Schäftlarn ein grundsätzlicher Mangel an Gewerbeflächen besteht. 
Nach dem Grundsatz der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung wurde u.a. der Bereich östlich und westlich der Münchner Straße in Hohenschäftlarn mit der Zielsetzung der Sicherung des Bestands bzw. einer geordneten Nachnutzung von gewerblichen Flächenpotentialen näher betrachtet. Der Innenentwicklung in vorbezeichneten Bereich unterfallen Maßnahmen zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und den Umbau sowie gewachsener städtebaulicher Strukturen.
Anknüpfend an den am 29.03.2023 gefassten Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 60 „östlich der Münchener Straße“ ist mit dem Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 63 „westlich der Münchner Straße“ die städtebauliche Fortentwicklung der zentralen Mischgebietsflächen westlich der Münchner Straße und am S-Bahnhof Hohenschäftlarn situierten Flächen beabsichtigt.
Der Umgriff des künftigen Bebauungsplans ergibt sich aus der nachfolgenden Plandarstellung:
Nach dem derzeitigen Stand sollen dem Bebauungsplan folgende Regelungsinhalte zugrunde gelegt werden:

1.        Art der Nutzung
  • Als Art der Nutzung ist Mischgebiet (MI) festzusetzen.

2.        Weitere Planungsinhalte
  • Festsetzung verschiedener Nutzungsarten pro Geschoss / Teilbereiche über § 9 Abs. 3 BauGB evaluieren

  • Im Mischgebiet ist die Aufnahme von Festsetzungen aufgrund von § 1 Abs. 7 Nr. 2 BauNVO über den Ausschluss von Wohnnutzungen im Erdgeschoss zu prüfen [vgl. VGH München 30. 7.2013- 1 N11.821]

  • Festsetzung zur Höhenentwicklung vorsehen

  • Konkrete Situierung der Baukörper über Baugrenzen (offener Straßenraum)

  • Versiegelungsgrad für Hochbauten ortsverträglich und den geplanten Nutzungs-ansprüchen entsprechend festsetzen.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Ertl.
Herr Waldherr fragt nach, ob der dargestellte Umgriff wirklich passt, da hier die Grundstücke zur Bahn hin nicht mitinbegriffen sind.
Herr Fürst führt aus, dass Bahngrundstücke nicht zur Verfügung stehen und daher nicht in die Planung miteinbezogen werden.
Zudem gibt Herr Porer noch die Auskunft, dass auch die kleineren Privatgrundstücke zur Bahn hin zu kleinteilig für das geplante Bebauungsplanverfahren sind. Allerdings besteht auch weiterhin im Verfahren jederzeit die Möglichkeit den Planumgriff nochmals anzupassen, sofern dies notwendig werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 "westlich der Münchner Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:48 Uhr