Bekanntgabe 2. Halbjahresbericht 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
3/2023. Sitzung des Werkausschusses, 04.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie § 4 Abs. 6 der Eigenbetriebssatzung für die Gemeindewerke Schäftlarn ist dem ersten Bürgermeister und dem Werkausschuss zweimal jährlich durch die Werkleitung ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.
Der zweite Halbjahresbericht für das Jahr 2023 ist als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf
Diskussionsverlauf:
Herr Lankes stellt fest, dass sich die Zahlen gegenüber dem Wirtschaftsplan erheblich verbessert haben und stellt die Frage warum dann mit einer Gebührenerhöhung ab 2026 zu rechnen sei. Der Werkleiter erklärt, dass z. B. die extrem gestiegenen Stromkosten im Wirtschaftsplan berücksichtigt wurden, in der Gebührenkalkulation hingegen noch nicht.
Datenstand vom 11.06.2024 06:40 Uhr