Neuaufstellung des BPlans Nr. 59 "Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter" - Billigungs- und Darlegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 29.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 „Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter“ in Hohenschäftlarn gefasst. 
Das 3656 m2 umfassende Planungsgebiet besteht aus den gemeindlichen Flächen am Hochbehälter mit den Flurnummern 243/1 und 243/3. Die Gemeindewerke Schäftlarn beabsichtigen den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage auf der bestehenden Fläche für die Wasserversorgung im Westen von Hohenschäftlarn. Der damit erzeugte Strom soll den Eigenbedarf an Energie decken, Überschüsse sollen in das Stromnetz eingespeist werden.
Es handelt sich um eine nicht privilegierte Freiflächen-PV-Anlage, so dass ein zweizügiges Normalverfahren mit Umweltbericht und einer Inanspruchnahme von ökologischen Ausgleichsflächen erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Ergänzender Hinweis:
Genehmigungsfreistellungsverfahren für privilegierte Freiflächenphotovoltaik­anlagen seit dem 01.08.2023
Seit 01.01.2023 zählen Freiflächen-PV-Anlagen, die auf einer Fläche innerhalb eines 200-Meter-Korridors längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes, mit mindestens zwei Hauptgleisen gemessen vom äußeren Fahrbahnrand, errichtet werden, gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben.
Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO erweitert das Genehmigungsfreistellungsverfahren auf die Errichtung und Änderung bauplanungsrechtlich privilegierter Solaranlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB. Die Änderung in Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO trat mit Wirkung zum 01.08.2023 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Doll zur Sitzung. 
Herr Metz ist der Ansicht, dass im konkreten Fall verfahrenstechnisch ein enormer Auf­wand betrieben werden muss, während an anderer Stelle selbige Vorhaben sogar ge­nehmigungs­freigestellt sind.
Herr Waldherr ist der Meinung, dass es sich um einen überhöhten Ausgleichsflächenansatz handeln müsse.  Die Fläche ist bereits unterirdisch mit dem Hochbehälter versiegelt und weiterhin bleibt der durch die Freiflächenmodule in Anspruch genommene Bereich voll sickerfähig. Daher sollte ein Ausgleich basierend auf einer GRZ von 0,80 nochmals geprüft werden.

Beschluss

Der Entwurf zur Neuaufstellung des BPlans Nr. 59 "Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter" nebst Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 13.09.2023 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:00 Uhr