Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Freiflächenphotovoltaik Anlage, Fl.Nrn. 1755/0, 1750/0, -/1 und -/2, BA 2023/26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt südwestlich der Autobahnzufahrt Hohenschäftlarn längs der A95. 
Geplant ist der Neubau einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB privilegiert.

Diskussionsverlauf

Herr Urban nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Herr Dr. Ruhdorfer ist der Auffassung, dass die Zufahrt im Norden weggelassen hätte werden sollen. Weiterhin handelt sich bei dem Vorhaben an einem Höhenrücken um eine sehr exponierte Lage. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 14:05 Uhr