2. Änderung des BPlans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in der Sitzung am 27.05.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 01.07.2020 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs.1 BauGB).
Durch die Bebauungsplanänderung betreffend den Grundstücken Fl. Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 soll im bereits vorliegenden Mischgebiet die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss ermöglicht werden.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde abgesehen, da die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wurde.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 16.06.2021 gebilligten Änderungsentwurfs in der Fassung vom 16.06.21 hat in der Zeit vom 19.07.2021 bis 31.08.21 stattgefunden (§ 3 Abs.2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf in der Fassung vom 16.06.21 hat in der Zeit vom 16.07.-31.08.21 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.06.22 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Änderungsentwurf in des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden muss.
Die erneute öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs in der Fassung vom 22.06.22 fand in der Zeit vom 18.07.22 bis 01.09.22 statt, (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die erneute Behördenbeteiligung des Änderungsentwurfs in der Fassung vom 22.06.22 fand ebenfalls in der Zeit vom 18.07.22 bis 01.09.22 statt, (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden in den Sitzungen des Gemeinderates vom 26.10.22 und vom 26.07.23 entsprechend abgewogen und angepasst. Wiederrum wurde eine erneute Auslegung des Änderungsentwurfs vom Gemeinderat bestimmt.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 30.10.22 bis 22.11.23 gem. § 3 Abs.2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.
Die erneute Behördenbeteiligung erfolgte vom 25.08.23 bis 08.11.23, gem. § 4 Abs.2 BauGB.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.23 entsprechend abgewogen bzw. angepasst.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des BPlans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen nebst Begründung mit dem Plan­datum 13.12.2023 nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister durch Be­kanntmachung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:11 Uhr